Nach §37 Absatz 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrates von der beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebes zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

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Foto von Tim Gouw

Formular Ab- und Rückmeldung bei Betriebsratstätigkeiten