Die Europäische Kommission hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu aufgefordert, die belgische Regierung zu verklagen. Der Grund: Sie diskriminiert rund 200 europäische Bürger, die für belgische Behörden in Ruanda Urundi und Belgisch-Kongo gearbeitet hatten, indem sie ihnen keine Pension zahlt. Bei den betroffenen Personen handelt es sich um EU-Bürger, die keine belgische Staatsangehörigkeit haben, aber während ihrer Tätigkeit für den Staat Beiträge in das belgische Sozialversicherungssystem eingezahlt hatten. Nach Auffassung und geltender Rechtslage (EU-Verordnung 883/2004 Artikel 18 und 45) genießen Expatriates in Belgien dieselben sozialen Privilegien wie ihre belgischen Kollegen.

black flat screen computer monitor and gray wireless mouse
Foto von cetteup

Belgien begründet die Weigerung, den Betroffenen Rente zu zahlen, mit den belgischen Rechtsvorschriften. Demnach müssen soziale Leistungen und Lebenshaltungskosten nicht angepasst werden, wenn Expatriates ihren Wohnsitz außerhalb der EU haben und Belgien kein Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Land abgeschlossen hat. Zwar hatte die Regierung kürzlich die Bedingung des Wohnortes aufgehoben, allerdings rückwirkend nur bis zum 1. August 2004. Besagte 200 Expatriates haben jedoch bereits vor dieser Zeit ihre Renten nicht in voller Höhe ausgezahlt bekommen.

Eine ähnliche EuGH-Klage hat kürzlich auch Spanien kassiert. Die EU ist nämlich der Ansicht, dass Spanien europäische Rentner, die sich vorübergehend in dem beliebten Urlaubsland aufhalten, deutlich diskriminiert. Begründung: Sie werden nicht mit kostenlosen Arzneimitteln versorgt. Laut der EU-Verordnung über die soziale Sicherheit können Rentner, die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten, ihre Europäische Krankenversicherungskarte nutzen, um medizinisch notwendige Gesundheitsleistungen zu erhalten – und zwar unter den gleichen Bedingungen wie in ihrem Heimatland.

Die spanischen Behörden verweigern ausländischen Ruheständlern jedoch die kostenlose Abgabe von Medikamenten, weil die Europäische Krankenversicherungskarte keinen Hinweis darauf enthält, dass sie tatsächlich Rentner sind. Hintergrund: Spanien verlangt von EUPensionären eine zusätzliche, von ihrem nationalen Sozialversicherungsträger ausgestellte Bescheinigung, auf der auf Spanisch vermerkt ist, dass sie eine gesetzliche Rente beziehen. Diese Weigerung der spanischen Behörden läuft allerdings den EU-Vorschriften zuwider, findet die Europäische Kommission. Außerdem konterkariert die Anforderung, eine zusätzliche Bescheinigung vorzulegen, den Zweck der Europäischen Krankenversichertenkarte, mit der Verfahren eigentlich vereinfacht und Bürokratie für die Versicherten abgebaut werden soll.