Das Buch ist auch in der 2. Auflage nach seinem eigenen Anspruch für Personalverantwortliche – Betriebsleiter, Personalleiter, Personalsachbearbeiter – geschrieben, nicht für den Wissenschaftler, weshalb es folgerichtig auch ohne Literaturverzeichnis auskommt. Unter Verzicht auf wissenschaftliche Diskussion gelingt den Autoren eine größtmögliche Information für den betrieblichen Praktiker auf den zur Verfügung stehenden 240 Seiten.
Ein rechtssicherer Umgang mit der schwierigen Materie „Arbeitnehmerüberlassung“ wird auch Nichtjuristen durch zahlreiche Fallbeispiele, Checklisten, Vertragsmuster und Praxistipps („Wichtig!“, „Achtung!“) gewährleistet. Als zusätzlichen Service findet der Leser alle im Buch erläuterten Vertragsmuster und Checklisten auf einer beigefügten CD-ROM in elektronischer Form und kann sie damit zur Bearbeitung in die eigene Textverarbeitung übernehmen.

man in blue dress shirt sitting on black office rolling chair
Foto von ThisisEngineering RAEng

In der Europäischen Union gibt es derzeit (noch) keine einheitliche Regelung der Arbeitnehmerüberlassung. Deshalb werden die unterschiedlichen Regelungen von 19 europäischen Ländern (EU-Länder, Norwegen und Schweiz) sowie der USA kurz dargestellt. Ein Schwerpunkt des Buchs ist die prägnante Darstellung der drei bei der Arbeitnehmerüberlassung zu unterscheidenden Rechtsverhältnisse „Verleiher – Leiharbeitnehmer“, „Entleiher – Verleiher“ und „Entleiher – Leiharbeitnehmer“.br>
Ausgebaut wurde gegenüber der Erstauflage die Information rund um die im betrieblichen Alltag oft strittigen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte des Verleiher- und des Entleiherbetriebs. Auch bei der Bearbeitung dieses Fragenkreises zeigt sich, dass die Autoren aus der Unternehmenspraxis kommen und als Verbandsgeschäftsführer eine große Beratungserfahrung haben. Bezüglich des aktiven Wahlrechts wird – im Gegensatz zu Maschmann (DB 2001, S. 2446 ff.) – die herrschende Meinung vertreten, dass der Leiharbeitnehmer im Zeitpunkt der Wahl noch keine drei Monate eingesetzt sein muss, es genügt, dass ein solcher Mindesteinsatz geplant ist. Auch bei der Ermittlung des Schwellenwerts für Betriebsratsmandate und Freistellungen schließen die Autoren sich der herrschenden Meinung – und dem BAG (Urt. v. 16.4.2003 – 7 ABR 53/02) – an, wonach Leiharbeitnehmer „wählen aber nicht zählen“.

Die Autoren stellen u.a. vor, wie man einen Personalpool aufbaut und sinnvoll einsetzt. Das Werk ist ferner ein guter Wegweiser durch das Dickicht der Regelungen der Bundesagentur für Arbeit. Deren einschlägige Formulare sind abgedruckt und erläutert. Auc die Besonderheiten der Arbeitnehmerüberlassung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst (nicht erfasst sind Richter, Beamte und Soldaten) werden kurz dargestellt.
Praktiker ärgern sich, wenn sie für die Lösung eines Rechtsproblems gleich mehrere Bücher brauchen, deshalb ist der Abdruck des einschlägigen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes im Anhang begrüßenswert. Eine sehr anwenderfreundliche tiefe Gliederung und ein ausführliches Stichwortverzeichnis runden das Werk perfekt ab.

In Summe bleibt nur die Kaufempfehlung für den Ratgeber von Pollert und Spieler an alle betrieblichen Praktiker, die sich mit der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigen.

Rezension von Dr. Rainer Sieg, Vorsitzender des Konzern-/Gesamtsprecherausschusses, Mitglied im Aufsichtsrat der Siemens AG, Erlangen

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht