Das Buch gliedert sich in 17 Teile:

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Foto von Austin Distel
  1. Grundlagen des  Tarifvertragsrechts
  2. Tarifvertragsparteien,
  3. Zustandekommen, Inhaltsbestimmung und Beendigung des Tarifvertrages,
  4. Inhalt des Tarifvertrages,
  5. Katalog typischer Tarifnormen,
  6. Normative Tarifgebundenheit kraft Mitgliedschaft,
  7. Tarifgebundenheit kraft staatlicher Anordnung,
  8. Geltungsbereich,
  9. Wirkung von Tarifnormen,
  10. Tarifgebundenheit  durch Inbezugnahme,
  11. Haustarif,
  12. Sanierungstarifvertrag,
  13. Betriebliche Beschäftigungsbündnisse,
  14. Gewillkürter Tarifverlust,
  15. Unternehmensumstrukturierung und Tarifwechsel,
  16. Gerichtliche Durchsetzung tariflicher Ansprüche und
  17. Internationales Tarifvertragsrecht.

Die Teile sind einheitlich aufgebaut: Inhaltsübersicht, Literaturverzeichnis und Erläuterungen. Für die Praxis von besonderer Bedeutung ist der 5. Teil mit 25 typischen Tarifklauseln (A–Z) auf 256 Seiten von Altersgrenzen über Arbeitszeit, Befristungsregeln, Eingruppierung, Kurzarbeit, Standortsicherung, Urlaub bis zu Zulagen/Zuschläge. Diese sind jeweils untergliedert in Zweck/Kontext, Beispiele, Musterklauseln und Kommentierung. Dabei wer- den die rechtliche Wirksamkeit erläutert und Ge- staltungsalternativen aufgezeigt.

Das Handbuch zeichnet ein ideales Maß zwischen wissenschaftlichem Tiefgang und Dogmatik, die für das Verständnis unerlässlich sind, einerseits und praktischen Erfordernissen andererseits aus. Rechtsprechung und Literatur sind berücksichtigt bis Januar 2016. Das übersichtliche Layout, verwirklicht durch Absätze, Randziffern, Fettdruck der Schlüsselworte und spärliche Verwendung von Abkürzungen, erleichtert die Arbeit.

Ein 28-seitiges Stichwortverzeichnis verschafft einen raschen Einstieg. Alle Urteile werden in Fußnoten mit Datum, Aktenzeichen und Fund- stelle zitiert, so dass sie gut recherchiert werden können und der Lesefluss im Text nicht gestört wird.

Fazit:

Der „HMB“ erhebt den Anspruch und hat auch das Rüstzeug, im Tarifvertragsrecht das Pendant zum „Preis“ im Arbeitsvertragsrecht zu sein,
d. h. das Standardwerk. Er ist der Leuchtturm im trüben Nebel des Tarifrechts und weist dem Anwender zuverlässig den sicheren Weg. Die Anschaffung ist allen in Gestaltung, Auslegung, Prüfung und Durchsetzung von Tarifverträgen Tätigen zu empfehlen.

Rechtsanwalt Volker Stück, Aschaffenburg

Mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GMBH aus AuA 4/17

Das TVG ist übersichtlich, wenig kodifiziert und wurde im Laufe der Zeit von der Rechtsprechung entwickelt, wobei gerade die letzte Zeit durch Dogmenwechsel geprägt ist, die fortwirken, z. B. die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit (Teil 9 Rdnr. 101 ff.), die CGZP-Entscheidungen (Teil 2 Rdnr. 197 ff.) oder die OT-Mitgliedschaft (Teil 2 Rdnr. 154) sowie Blitzaustritte (Teil 2 Rdnr. 174).

Neben dem Auftreten von kleinen Spartengewerkschaften (bspw. GdL, Cockpit) als neue Player am Koalitionsmarkt suchen sich die Gewerkschaften auch neue Spielfelder, z. B. Tarifsozialpläne (Teil 12 Rdnr. 120 ff.) oder tarifliche Regelung der Leiharbeit (Branchenzuschläge, Quoten, Übernahme, Teil 4 Rdnr. 52 f.). Auch der Gesetzgeber ist aktiv geworden durch das seit dem 10.7.2015 geltende Tarifeinheitsgesetz (Teil 9 Rdnr. 109 ff.) sowie das Tarifautonomiestärkungsgesetz mit MiLoG (Teil 7 Rdnr. 153, 234) oder die Verordnung zur Lohnuntergrenze in der Leiharbeit (Teil 7 Rdnr. 222).

In diesem ebenso komplexen wie dynamischen Umfeld den Überblick zu behalten, dazu will das neu aufgelegte Handbuch mit seiner systematischen Darstellung des gesamten Tarifrechts beitragen. Im Mittelpunkt stehen neben den dogmatischen Grundlagen vor allem die Fallgestaltungen aus der Praxis, die meist gesetzlich ungeregelt sind. Die Herausgeber und insgesamt 18 Autoren aus Wissen-, Richter- sowie Anwaltschaft und betrieblicher Praxis sind durch Veröffentlichungen und Vorträge als Experten des Tarifrechts bekannt.