Dieses Buch ist bereits der elfte Band der Reihe „Theorie und Praxis des Arbeitsrechts“, herausgegeben von der Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (Wolfgang-Hromadka-Stiftung). Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schlug besonders im letzten Jahr hohe Wellen. Nicht nur die Internetgiganten stehen deswegen unter enormem Handlungsdruck. Auch viele Arbeitgeber und Betriebsparteien haben durch den Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder das Einholen von Einwilligungen reichlich zu tun. Dabei stellt sich die Frage, welche europäischen Vorgaben für nationale Regelungen zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten gelten. Auch der Gesetzgeber wird sich mit demselben Problem konfrontiert sehen: Das lang ersehnte Beschäftigtendatenschutzgesetz steht erneut auf der Tagesordnung. Die DSGVO enthält insoweit jedoch keine ausdifferenzierten Regelungen, sondern spielt die Regelungskompetenz in Art. 88 DSGVO zurück an die Mitgliedstaaten. Hiernach können sie spezifischere Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten vorsehen.

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Foto von Austin Distel

Fazit: Die Autorin zeigt auf, was die Öffnungsklausel nach Art. 88 DSGVO genau bedeutet und ob zum Schutz von Beschäftigten auch strengere Regelungen gegenüber jenen der DSGVO zulässig sind.

 

Mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GMBH aus AuA 6/19, S. 383.