Geflüchtete Menschen zu beschäftigen, ist für viele Unternehmen Neuland. Dieses ist umso schwerer zu begehen, je voller der tägliche Terminkalender aussieht. Die neue Serviceseite der BA könnte Abhilfe leisten, wenn es darum geht, die Parameter rechtssicherer Beschäftigung zu klären. Allerdings zeigt ein erster Blick auf die Website, dass die Dimensionen des Themas komplex sind. Immerhin kommen Geflüchtete aus unterschiedlichsten Situationen, bringen ganz verschiedene Biografien mit und haben in Deutschland daher auch keine einheitliche Zukunft. Es lohnt also, sich Zeit zu nehmen, um für das eigene Unternehmen eine Richtlinie festzulegen, von der ausgehend Geflüchtete beschäftigt werden können. Damit gibt es Koordinaten, die nicht ständig neu erwogen werden müssen.

silver iMac near iPhone on brown wooden table
Foto von Domenico Loia

Wie eine Erstbeschäftigung mit dem Serviceangebot aussehen könnte,
soll der folgende fiktive Beispielfall zeigen:

Die Firma

Die Firma Muster sitzt im baden-württembergischen Esslingen am Neckar und ist in der Halbleiterindustrie tätig. Sie sucht fünf Mitarbeiter für ihren Produktionsbereich. Erwartet werden eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf, Produktionserfahrung, Bereitschaft zur Schichtarbeit sowie PC-Kenntnisse. Zudem möchte die Firma, dass die Kandidaten ein dreitätiges Praktikum durchlaufen, weil der zu besetzende und neu gegründete Bereich erfordert, dass die Beschäftigten solide Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen. 

Finanzielle Unterstützung

Keine Unterstützung möglich. Diese wird nur gewährleistet, wenn

>> jugendlichen Geflüchteten Grundlagen für den Erwerb
     beruflicher Handlungsfähigkeit vermittelt werden sollen. (EQ)

>> Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu durchlaufen sind. (MAG)

>> junge Geflüchtete eine betriebliche Berufsausbildung durchlaufen. (AsA) 

Gesonderter Migration-Check: Arbeitserlaubnis – ja oder nein?

Procedere bei namentlich bekannten Personen:

a) Infoseite aufrufen: Migration-Check
b) Auswählen > Staatsangehöriger eines anderen Staates
c) Auswählen > Er / Sie verdient weniger als 49.600 Euro im Jahr
d) Weiteren Fragenkatalog ausfüllen

Maßgaben für Praktika

Mit einem Praktikumsverhältnis ist grundsätzlich ein Mindestmaß an Eingliederung in den Betriebsablauf verbunden. Insofern handelt es sich bei Praktikumsverhältnissen grundsätzlich um Beschäftigungsverhältnisse. Für ein Praktikum muss deshalb immer vor Antritt die Erlaubnis der Ausländerbehörde beantragt werden. Bisher war für ein Praktikum auch immer die Zustimmung der BA erforderlich ist. Nach der am 1. August 2015 in Kraft getretenen Änderung der Beschäftigungsverordnung (BeschV) sind nun bestimmte Praktika vom Zustimmungserfordernis der BA ausgenommen (§ 32 Abs. 2 Nr. 1 BeschV).

Wahlweise kommt eine Probebeschäftigung in Frage. Achtung: abhängiges Beschäftigungsverhältnis! Bei Asylbewerbern und Geduldeten muss beachtet werden, dass eine Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde einschließlich der Zustimmung der BA erforderlich ist. Probebeschäftigungen sind mit dem tariflichen bzw. ortsüblichen Entgelt zu vergüten. 

Was prüft die BA in unserem Betrieb?

Die BA erteilt ihre Zustimmung zu der Beschäftigung eines Asylbewerbers oder Geduldeten, wenn er nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden soll als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer und keine bevorrechtigten Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung).

Die Vorrangprüfung entfällt bei Beschäftigungen in Engpassberufen oder wenn sich ein Asylbewerber oder Geduldeter bereits seit 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland aufhält.

Der Prozess

Personalleiterin Johanna Muster meldet die fünf offenen Stellen ihrer örtlichen Arbeitsagentur. Die zuständige Sachbearbeiterin schlägt ihr Kandidaten vor, die bei der Agentur gemeldet sind und in Deutschland als Geflüchtete leben. Diese Kandidaten hatten jüngst einen Kurs durchlaufen, der ihre Kompetenzen erfasste, ihnen Bewerbungsgrundlagen gab und sie in kurze Praktika zur Arbeitserprobung vermittelte. Nicht nur diese Personen stehen für Johanna Muster zur Disposition, auch haben Mitarbeiter mit Migrationshintergrund ihr Bekannte vorgeschlagen, die vor politischer Verfolgung in Deutschland Schutz suchen und sich gern frei vorstellen möchten.

Johanna Muster bespricht die Vorschläge mit der Geschäftsleitung. Man kommt überein, sich generell mit der Beschäftigung Geflüchteter auseinanderzusetzen. Der Betrieb plant künftig, weiter zu expandieren und diese Zielgruppe erscheint der Leitung als erfolgsförderlich für ihre Strategie.   

Die Informationsstrategie

Es wird weiterhin beschlossen, ein Grundlagenpapier aufzustellen, das wichtige Schlüsselkriterien bei der Einstellung Geflüchteter übersichtlich darstellt. Johanna Muster ruft die BA-Service-Seite auf und verschafft sich einen Überblick. Sie kann wählen zwischen den Unterseiten

>> Arbeit und Ausbildung | Voraussetzungen für die Einstellung
>> Praktikum
>> Finanzielle Unterstützung
>> Migration-Check
>> Häufig gestellte Fragen FAQ

Wahlweise kann sie Linksammlungen anwählen, wie zum Bespiel zu

>> Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen
>> Praktika und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber
>> Anerkennung in Deutschland
>> Netzwerk IQ oder
>> ESF Integrationsrichtlinie Bund

Die Personalleiterin stellt aus dem Angebot dieses Papier von
relevanten Kriterien für das Unternehmen zusammen:

Welcher Aufenthaltsstatus erlaubt
eine Beschäftigung (Job/Ausbildung)?


Anzuwendende Gesetze:

Asylgesetz – Aufenthaltsgesetz – Beschäftigungsverordnung

1 | Sofortige Einstellung |
     keine Genehmigung der Ausländerbehörde

>> Anerkannte Flüchtlinge / Asylberechtigte
     (Personen, über deren Asylantrag positiv entschieden wurde.
     Sie haben Aufenthaltserlaubnis.)

2 | Zeitverzug um mind. drei Monate | Genehmigung der
     Ausländerbehörde erforderlich

>> Asylbewerberinnen/Asylbewerber (Personen, die beim BAMF einen
     Asylantrag stellten. Sie genießen Aufenthaltsgestattung.)

Wichtig: Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien (sichere Herkunftsstaaten) sind verpflichtet, für die gesamte Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Für sie gilt ein generelles Beschäftigungsverbot. (§ 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG).
Achtung: Ist eine Person aus unsicheren Herkunftsstaaten geflüchtet und dazu verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dann kann ein bis 6-monatiges Beschäftigungsverbot gelten.

>> Geduldete (Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, Abschiebung wurde ausgesetzt.)

3 | Ausnahme bei Auszubildenden!  

Bestimmungen für Asylbewerber und Geduldeten: Erst ab dem vierten Monat, bzw. ab dem ersten Tag der Duldung einsetzbar.  

Wer ist unser Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur?

Geflüchtete Personen müssen eine Arbeitsmarktzulassung besitzen. Für diese sind bundesweite
Spezialteams verantwortlich. Für uns relevantes Team: Essen 008-OS.

Link: Spezialteams

Zentrale Rufnummer: 0228 713 2000