Unternehmer in Großbritannien sind nun dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer automatisch zum Mitglied eines Altersversorgungsplans zu machen und dazu bestimmte Mindestbeiträge zu leisten.Diese Neuerungen gelten bereits für Großunternehmen und werden nun schrittweise auch für kleine und mittlere Betriebe eingeführt.
Welche Vorschriften konkret für Arbeitgeber, die in Großbritannien Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtend sind oder werden, erläutert die Deutsche Auslandshandelskammer (AHK) Großbritannien in einer aktualisierten Ausgabe ihres Merkblatts “Neuerungen bei der britischen Rentenversicherung”.
Achtseitiges Merkblatt zum kostenfreien Download
Auf acht Seiten informiert das Merkblatt unter anderem über Fristenregelungen, es definiert, welche Arbeitnehmer zur Aufnahme in einen Altersversorgungsplan berechtigt sind, und erläutert die diversen Pflichten für Arbeitgeber. Darüber hinaus werden die zu erwartenden Beitragskosten aufgeführt und die Unterschiede zwischen den privaten und staatlichen britischen Rentenversorgungssystemen beschrieben.
Die kostenlose Veröffentlichung berücksichtigt die jüngsten Leitfäden der britischen Rentenversicherungsbehörde “Pension Regulator” und wurde um eine praktische Checkliste erweitert.
Bestellen können Sie “Neuerungen bei der britischen Rentenversicherung” bei der AHK Großbritannien unter legal@ahk-london.co.uk.
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