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Bei Steuerhinterziehung droht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann dann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer veranlasst, dass die von ihm erbrachte Arbeitsleistung über einen geringfügig beschäftigten Kollegen abgerechnet wird. Dies gilt auch dann, wenn sein Vorgesetzter hiervon Kenntnis hatte.

ArbG Kiel 07.01.2014 – 2 Ca 1793a/13

Bei fehlendem Vertrauen keine Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers

Ein schwerbehinderter Bewerber muss entgegen § 82 Satz 2 SGB IX nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn aufgrund von Vorfällen im Rahmen der Auflösung eines früheren Arbeitsverhältnisses kein Vertrauen mehr besteht.

LAG Hamm 19.12.2013 – 17 Sa 1158/13

 

AGG-Verstoß bei Kündigung aufgrund einer HIV-Infektion

Eine aufgrund einer HIV-Infektion in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses ausgesprochene Kündigung ist grundsätzlich diskriminierend und unwirksam, da hier eine Behinderung im Sinne des AGG vorliegt. Etwas gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer nach Umorganisation trotz seiner Behinderung einzusetzen.

BAG 19.12.2013 – 6 AZR 190/12

 

AGG-Entschädigungsanspruch bei Kündigung einer Schwangeren

Kündigt der Arbeitgeber das mit einer Schwangeren bestehende Arbeitsverhältnis ohne die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen, ist hierin nicht nur ein Verstoß gegen § 9 MuSchG, sondern auch eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 AGG zu sehen. Der Arbeitnehmerin kann daher ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG zustehen.

BAG 12.12.2013 – 8 AZR 838/12


Unberechtigtes Zurückbehaltungsrecht kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Nimmt ein Mitarbeiter im Rahmen eines Streits über die Berechnung des ihm zustehenden Arbeitsentgelts unberechtigt ein Zurückbehaltungsrecht an, kann die beharrliche Arbeitsverweigerung einen verhaltensbedingten Grund zur außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung darstellen. Der Arbeitnehmer trägt das Irrtumsrisiko.

LAG Schleswig-Holstein 17.10.2013 – 5 Sa 111/13

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Fotocredit: © Andrea Damm | www.pixelio.de