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Foto von Mimi Thian

Kein Veto-Recht des Betriebsrates bei
Versetzung der Tür zum Betriebsratsbüro

Der Betriebsrat hat auch dann kein Mitbestimmungsrecht für eine Umbaumaßnahme, wenn sich hierdurch seine Wege verlängern (hier: Verlängerung des Wegs zur Damentoilette um 200 Meter).

LAG Hessen 03.03.2014 – 16 TaBVGa 214/13

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei
Krankenrückkehrgesprächen denkbar

Verfolgt ein Unternehmen mit der Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen nicht nur das Ziel, zukünftige Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz auszuschließen, sondern auch um Informationen über die Fehlzeiten zu erlangen, um individualrechtliche Maßnahmen bis hin zur Beendigung des mit dem Mitarbeiter bestehenden Arbeitsverhältnisses ergreifen zu können, können die Voraussetzungen für ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vorliegen.

LAG München 13.02.2014 – 3 TaBV 84/13

Kein genereller Auskunftsanspruch des Betriebsrates bei Abmahnungen

Hinsichtlich des Inhalts und der Erteilung von Abmahnungen hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Er hat auch keinerlei Anspruch auf Auskunft über alle erteilten bzw. zukünftig beabsichtigten Abmahnungen. Erst bei der Durchführung des in § 102 Abs. 1 BetrVG normierten Unterrichtungsverfahrens entsteht ein Mitwirkungsrecht.

BAG 17.09.2013 – 1 ABR 26/12

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