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Umfang der Arbeitszeit bei Außendienst-Mitarbeitern
Die Zeiten, die ein Außendienst-Mitarbeiter ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort für seine Fahrten von seinem Wohnort zum ersten bzw. vom letzten Kunden wieder zurück benötigt, sind Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlinie. Ansonsten wäre der mit der Richtlinie bezweckte Schutz der Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gewährleistet.
EuGH 10.09.2015 – C-266/14
Gehören Dusch- und Waschzeiten zur Arbeitszeit?
Umkleidezeiten sind bislang immer dann zu vergüten, wenn die vom Arbeitgeber gestellte Dienstkleidung während der Arbeitszeit getragen werden muss und eine private Nutzung ausgeschlossen ist. Im Gegensatz dazu ist die Rechtslage bezüglich Dusch- und Waschzeiten höchstrichterlich ungeklärt. Dusch- und Waschzeiten könnten allerdings dann vergütungspflichtig sein, wenn sie hygienisch zwingend erforderlich sind.
LAG Düsseldorf 03.08.3015 – 9 Sa 425/15
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