Kündigung wegen erheblicher privater Internetnutzung
auch ohne Abmahnung möglich
Surft ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit in erheblichem Umfang im Internet, ohne dass dies berufsbedingt erforderlich ist, kann eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne Abmahnung gerechtfertigt sein. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen langjährig beschäftigten Mitarbeiter handelt.
LAG Schleswig-Holstein 06.05.2014 – 1 Sa 421/13
Arbeitsvertrag auch bei fehlenden
Sprachkenntnissen des Unterzeichners wirksam
Der Arbeitgeber darf die Unterschrift unter einem in der deutschen Sprache verfassten Arbeitsvertrag auch dann als Annahmeerklärung verstehen, wenn der Arbeitnehmer die deutsche Sprache nicht oder nicht in genügendem Umfang beherrscht.
BAG 19.03.2014 – 5 AZR 252/12 (B)
—————————————————-
Fotocredit: © Corinna Dumat | www.pixelio.de