# Arbeitsverträge | Kündigungen | Aktuelle Rechtsprechung (2014)

*https://www.hrm.de/arbeitsvertraege-kuendigungen-aktuelle-rechtsprechung-2014/ — 2014-07-11*

**Kündigung wegen erheblicher privater Internetnutzung   
auch ohne Abmahnung möglich  **  
  
Surft ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit in erheblichem Umfang im Internet, ohne dass dies berufsbedingt erforderlich ist, kann eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne Abmahnung gerechtfertigt sein. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen langjährig beschäftigten Mitarbeiter handelt.   
   
 *LAG Schleswig-Holstein 06.05.2014 – 1 Sa 421/13*   
   
 **Arbeitsvertrag auch bei fehlenden   
Sprachkenntnissen des Unterzeichners wirksam  **  
  
Der Arbeitgeber darf die Unterschrift unter einem in der deutschen Sprache verfassten Arbeitsvertrag auch dann als Annahmeerklärung verstehen, wenn der Arbeitnehmer die deutsche Sprache nicht oder nicht in genügendem Umfang beherrscht.     
 *BAG 19.03.2014 – 5 AZR 252/12 (B)*----------------------------------------------------  
  
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