Constanze Grosch, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, BMH Bräutigam & Partner (Berlin) antwortet:

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Ein Vorvertrag ist ein verbindlicher Vertrag. Ob er zum Abschluss eines nachfolgenden Arbeitsvertrags zwingt, hängt von seinem Inhalt ab.

Schwieriger ist die Frage der Rückzahlung. Vorbehaltlich einer vertieften Prüfung, die im Rahmen dieses Forums nicht zu leisten ist, erscheint eine komplette Rückzahlung bei Nichtantritt angemessen, da in diesem Fall der Arbeitgeber von seinem Investment selbst noch nichts hatte. Dasselbe gilt für den Fall einer Kündigung durch den Arbeitnehmer noch während der Probezeit. Ab dem siebten Monat empfehlen wir, die Rückzahlung so zu gestalten, wie bei einer während des laufenden Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber finanzierten Fortbildung.

Diese funktioniert so:

Lehrgangsdauer Bindungsdauer
bis zu 1 Monat bis zu 6 Monaten
bis zu 2 Monaten bis zu 12 Monaten
bis zu 4 Monaten bis zu 24 Monaten
6 bis 12 Monate bis zu 36 Monaten
mehr als 24 Monate bis zu 60 Monaten

Das Kriterium „Lehrgangsdauer“ sollte in Ihrem Fall durch die Dauer der finanziellen Unterstützung ersetzt werden. Es gibt zu dem Thema noch Varianten und Bedenken im Detail, die im hier vorgegebenen Umfang nicht dargestellt werden können.

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