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Foto von Clayton Cardinalli

Sein Schwerpunkt liegt zwar im Individualarbeitsrecht, aber auch das kollektive Arbeitsrecht und andere bedeutende Bereiche werden in allen praxisrelevanten Fragen eingehend erläutert. Wer z. B. nach den für die Umstrukturierungspraxis wichtigen Fragen des Betriebsübergangsrechts sucht, wird im sehr gelungenen Kap. 2 G fündig.

 

Sehr hilfreich ist ferner die zusammenfassende Darstellung von komplexen Sonderregelungsbereichen, wie dem Arbeitnehmerüberlassungsrecht, Beschäftigtendatenschutz, Arbeitslosengeld I und SGB III sowie dem Rentenrecht.


Klar an der Unterstützung der betrieblichen Praxis bei ihrer täglichen Arbeit sind Gestaltung und Aufbau des Handbuchs ausgerichtet: Die übersichtlichen Darstellungen auf Basis der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage werden durch konkrete Prüfungsschemata, Formulierungsbeispiele und Muster sowie – optisch hervorgehobene – Praxishinweise ergänzt, die auf ungeklärte Rechtsfragen, zu erwartende Entwicklungen und Wege zur Vermeidung von häufigen Fehlern aufmerksam machen. Umfasst sind u. a. das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit, das Tarifautonomiestärkungsgesetz inklusive des MiLoG sowie – mit Blick auf das Veröffentlichungsdatum – ein Ausblick auf das Gesetz zur Tarifeinheit.


Fazit: Das „Arbeitsrecht Handbuch“ stellt eine zuverlässige und wertvolle Arbeitshilfe für die betriebliche Praxis, Verbandsvertreter, im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte und Arbeitsrichter dar.

Mit freundlicher Unterstützung durch AuA, Arbeit und Arbeitsrecht, siehe auch Buchtipps und Beiträge auf www.arbeit-und-arbeitsrecht.de