Erwerb von Unternehmensanteilen durch Dritte lässt arbeitsvertragliche dynamische Bezugnahmeklausel unberührt

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Ist in einem Arbeitsvertrag die Geltung eines Tarifvertrages mit allen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils gültigen Fassung geregelt (sog. dynamische Bezugnahme), wird die entsprechende Klausel durch den bloßen Erwerb von Unternehmensanteilen durch Dritte nicht ausgehebelt.
BAG 23.03.2017 – 8 AZR 89

Salvatorische Klausel kann unwirksames Wettbewerbsverbot nicht retten

Sieht ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot – anders als in § 110 GewO in Verbindung mit § 74 Abs. 2 HGB geregelt – keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung vor, ist dieses nichtig. Das heißt, in einem solchen Fall kann keine der Arbeitsvertragsparteien aus einer entsprechenden Abrede irgendwelche Rechte herleiten. Selbst wenn die Parteien eine salvatorische Klausel vereinbart haben, führt diese – auch nicht einseitig zugunsten des Arbeitnehmers – zur Wirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes.
BAG 22.03.2017 – 10 AZR 448/15

Zwangshaft bei ironischer Zeugniserteilung nicht ausgeschlossen

Erteilt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein derart ironisch, unsachlich und polemisch formuliertes Zeugnis, dass sich dieser damit lächerlich machen würde, und ist er nicht bereits dieses zu ändern, droht ihm im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens auch die Festsetzung einer Zwangshaft.
LAG Köln 14.02.2017 – 12 Ta 17/17

Wann darf eine Weihnachtsgratifikation bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zurückgefordert werden?

Trotz vereinbarter Rückzahlungsklausel darf eine Weihnachtsgratifikation dann nicht zurückgefordert werden, wenn die Rückforderung auch die Fälle erfassen soll, in denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers fällt. Das Gleiche gilt, wenn sie auch Entgeltcharakter hat, das heißt, beispielsweise als 13. Monatsgehalt ausbezahlt wird.
LAG München 19.01.2017 – 3 Sa 492/16

Was muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen, wenn er Überstundenabgeltung beansprucht?

Ein Arbeitnehmer wird der ihm obliegenden Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess dann gerecht, wenn er ausführt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet hat bzw. sich auf Weisung des Arbeitgebers bereit gehalten hat, um eine Arbeitsleistung zu erbringen.
BAG 21.12.2016 – 5 AZR 362/16

Strenge Anforderungen an Befristungsgrund des vorübergehenden Bedarfs

Allein die Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs rechtfertigt noch keine Befristung des Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG. Vielmehr müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrages bereits konkrete Anhaltspunkte für den Bedarf an der vorübergehenden Arbeitsleistung bestehen.
LAG Berlin-Brandenburg 16.12.2016 – 26 Sa 682/16

Wann ist ein Dokument formgültig unterzeichnet?

Vor dem Hintergrund, dass bereits die Unterschrift derselben Person variiert, sind zumindest dann, wenn die Urheberschaft zweifelsfrei feststeht, an die Gültigkeit der Unterschrift nur geringe Anforderungen zu stellen. Es kommt weder darauf an, dass die Unterschrift lesbar ist noch muss sie nach ihrem äußeren Erscheinungsbild der Handschrift im Übrigen entsprechen. Erforderlich ist nur, dass erkennbar ist, dass eine vollständige Namensunterschrift und nicht lediglich eine Paraphe gewollt war.
BGH 29.11.2016 – VI ZB 16/16