Indizien für Arbeitnehmerüberlassung

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Foto von Van Tay Media

Werden in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus so genannte DRK-Schwestern eingesetzt, handelt es sich um Arbeitnehmerüberlassung, wenn diese nach Weisung des Krankenhauses gegen Entgelt tätig werden. Der Betriebsrat des Krankenhauses kann die für die Einstellung erforderliche Zustimmung verweigern, wenn ein Einsatz geplant ist, der nicht nur vorübergehend sein soll.
BAG 21.02.2017 – 1 ABR 62/12

Was gehört zum Mindestlohn?

Der Mindestlohn umfasst alle zwingend und transparent geregelten Leistungen, die der Arbeitnehmer von dem Arbeitgeber für seine Arbeitsleistung erhält. Hierzu gehören auch Zulagen und Prämien. Diese Sichtweise entspricht der Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitnehmerentsenderecht.
BAG 21.12.2016 – 5 AZR 374/16

Anfangsverdacht ausreichend für Videoüberwachung eines Arbeitnehmers

§ 32 Abs. 1 BDSG regelt, dass zur Aufdeckung einer Straftat personenbezogene Daten eines Mitarbeiters erhoben, verarbeitet und genutzt werden können. Die Videoüberwachung eines Arbeitnehmers ist daher bereits dann zulässig, wenn ein über Mutmaßungen oder bloße Anhaltspunkte hinausgehender Anfangsverdacht für die Verwirklichung eines Straftatbestandes durch den Mitarbeiter besteht.
BAG 20.10.2016 – 2 AZR 395/15

„Zufallsfund“ im Rahmen einer zulässigen verdeckten Videoüberwachung verwertbar

Wird bei Durchführung einer zulässigen verdeckten Videoüberwachung eines Arbeitnehmers der Verstoß gegen strafrechtliche Vorschriften durch einen anderen Arbeitnehmer festgestellt, sind die diesbezüglich gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses gegen den weiteren Arbeitnehmer verwertbar. Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 1 BDSG.
BAG 22.09.2016 – 2 AZR 848/15