GmbH-Fremdgeschäftsführer können nicht vor den Arbeitsgerichten klagen

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Foto von Jonathan Borba

Fremdgeschäftsführer nehmen Arbeitgeberfunktionen wahr. Sie gelten daher als arbeitgeberähnliche und nicht als arbeitnehmerähnliche Personen mit der Folge, dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für sie nicht eröffnet ist.

BAG 21.01.2019 – 9 AZB 23/18

 

Wie wirkt sich eine Jahressonderzahlung bei Pfändungen aus?

Wird eine Jahressonderzahlung mit Mischcharakter gewährt, ist diese pfändungsrechtlich lediglich dem Auszahlungsmonat zuzuordnen, und nicht fiktiv auf den sich auf das ganze Jahr erstreckenden Bezugszeitraum monatsanteilig aufzuteilen.

LAG Sachsen-Anhalt 17.01.2019 – 2 Sa 354/16

 

Arbeitszeugnis auch auf gelochtem Papier zulässig

Wird in einem Unternehmen stets gelochtes Geschäftspapier verwendet und ausschließlich solches angeschafft, ist es dem Arbeitgeber gestattet, ein Arbeitszeugnis auch hierauf auszufertigen. Ein Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses auf ungelochtem Geschäftspapier besteht dann nicht.

ArbG Weiden 09.01.2019 – 3 Ca 615/18

 

Anspruch auf eine Kopie der personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten

Nach § 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO hat ein Unternehmen seinen Mitarbeitern auf deren Wunsch hin eine Kopie ihrer personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten, die Gegenstand der von dem Arbeitgeber vorgenommenen Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen. Hierzu können nach dem Wortlaut der Vorschrift sämtliche Nachrichten gehören, die der Mitarbeiter jemals verfasst oder bekommen hat bzw. die sich auf ihn beziehen.

LAG Baden-Württemberg 20.12.2018 – 17 Sa 11/18

 

Fristlose Kündigung aufgrund Arbeitszeitbetrugs

Wirken Mitarbeiter kollusiv zusammen, um den Arbeitgeber mit dem vorsätzlichen Ausfüllen von Formularen zur Erfassung von Überstunden zu schädigen, rechtfertigt dies grundsätzlich eine fristlose Kündigung.

BAG 13.12.2018 – 2 AZR 370/18

 

Neueinstellung erfordert vorherige Unterrichtung des Betriebsrats

Beabsichtigt der Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter einzustellen, muss er seinen Betriebsrat hierüber zuvor im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG unterrichten. Erfolgt die Unterrichtung erst nach Beschäftigungsbeginn kann eine Zustimmung im Sinne des § 99 Abs. 3 BetrVG nicht fingiert werden. Der Arbeitgeber muss die Einstellung des Mitarbeiters gemäß § 101 BetrVG aufheben.

BAG 21.11.2018 – 7 ABR 16/17

 

Anforderungen an ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bei Geschäftsführern

Eine Klausel, welche einen Geschäftsführer verpflichtet, für eine bestimmte Dauer nach Beendigung des Dienstverhältnisses weder in selbstständiger noch unselbstständiger Stellung oder in sonstiger Weise für ein konkurrierendes Unternehmen tätig zu werden ist, ist nicht präzise genug formuliert und deshalb wegen Verstoßes gegen das in § 305c Abs. 2 BGB normierte Transparenzgebot unwirksam.

OLG München 02.08.2018 – 7 U 2107/18