Yoga-Bildungsurlaub?

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Nach dem für Berlin geltenden Bildungsurlaubsgesetz ist der Begriff der beruflichen Weiterbildung weit gefasst. Folglich kann hierunter auch ein Yoga-Kurs fallen, wenn es dessen offizielles Ziel und didaktisches Konzept ist, die Teilnehmer für das Berufsleben zu stärken.

LAG Berlin-Brandenburg 11.04.2019 – 10 Sa 2076/18


Unbezahlter Sonderurlaub verhindert gesetzlichen Urlaubsanspruch

Nimmt ein Mitarbeiter unbezahlten Sonderurlaub in Anspruch, entsteht für diesen Zeitraum aufgrund fehlender Pflicht zur Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung auch kein gesetzlicher Urlaubsanspruch.

BAG 19.03.2019 – 9 AZR 315/17


Urlaubsanspruch darf bei Elternzeit nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden

Es ist unionsrechtlich nicht zu beanstanden, den Urlaubsanspruch für Zeiten, in denen Elternzeit in Anspruch genommen wird, nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG zu kürzen.

BAG 19.03.2019 – 9 AZR 362/18


Auskunftsanspruch des Betriebsrates bei Arbeitsunfällen von Fremdpersonal

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Betriebsrat auch über Arbeitsunfälle zu informieren, die nicht betriebszugehörige Personen, die etwa im Rahmen von Werkverträgen Vorort tätig werden, auf dem Werksgelände erleiden. Nur so ist sichergestellt, dass sämtliche für den Arbeitsschutz erforderliche Erkenntnisse auch für die betriebszugehörigen Mitarbeiter gewonnen werden können.

BAG 12.03.2019 – 1 ABR 48/17


Zuschläge – Feiertag schlägt Sonntag

Bei der Frage, welcher Zuschlag zu gewähren ist, ist davon auszugehen, dass jedenfalls an hohen Feiertagen wie Ostersonntag oder Pfingstsonntag statt des Sonntagszuschlags ein Anspruch auf den höheren Feiertagszuschlag besteht.

LAG Düsseldorf 22.02.2019 – 6 Sa 996/18


Unzulässige Umgehung des Befristungsrechts

Wechselt ein zeitbefristet beschäftigter Mitarbeiter von einem Arbeitgeber zu einem anderen, mit diesem verbundenen Arbeitgeber und erhält dort einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag zu ansonsten ungeänderten Bedingungen, ist hierin eine unzulässige Umgehung des § 14 Abs. 2 TzBfG zu sehen.

LAG Berlin-Brandenburg 31.01.2019 – 21 Sa 936/18


Welche Anforderungen sind an die Vollstreckbarkeit von Zeugnisverpflichtungen zu stellen?

Die alleinige Verpflichtung des Arbeitgebers in einem Vergleich, bezogen auf Führung und Leistung ein „gutes“ Zeugnis zu erteilen, reicht nicht aus, um die Erteilung eines geänderten Arbeitszeugnisses im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Anders ist die Rechtslage allerdings dann zu beurteilen, wenn der Mitarbeiter nach dem Vergleich berechtigt ist, für das Zeugnis einen eigenen Entwurf vorzulegen, von deren Inhalt der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf.

LAG Hessen 28.01.2019 – 8 Ta 396/18