Arbeitsrecht: Aktuelles in Kürze I – Juni 2019

Kein Beschäftigungsanspruch nach § 164 Abs. 4 SGB IX bei fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Der Arbeitgeber ist auch nach den Vorschriften des SGB IX im Verhältnis zu einem Schwerbehinderten nicht zu einer Weiterbeschäftigung verpflichtet, wenn der Arbeitsplatz aufgrund eines neuen Organisationskonzeptes entfallen ist.

BAG 16.05.2019 – 6 AZR 329/18

Keine zwingende Verpflichtung zur Wiedereingliederung Schwerbehinderter

Auch Schwerbehinderte haben nicht in jedem Fall und ausnahmslos einen Anspruch auf Wiedereingliederung im Sinne des SGB IX. Bestehen schwerwiegende Gründe dafür, dass der vorgelegte Wiedereingliederungsplan aufgrund des Gesundheitszustandes des Mitarbeiters nicht umsetzbar ist, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Schwerbehinderten entsprechend zu beschäftigen.

BAG 16.05.2019 – 8 AZR 530/17

Verpflichtung zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit

Alle zur EU gehörenden Staaten sind verpflichtet, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten zukünftig vollständig erfassen.

EuGH 14.05.2019 – C-55/18

Drohende Entschädigung bei fingierten Kündigungen

Soll ein Mitarbeiter (hier: Betriebsratsmitglied) mit Hilfe eines Lockspitzels in Verruf gebracht werden bzw. dazu gebracht werden, vermeintliche Kündigungsgründe zu liefern, kann hierin eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung zu sehen sein, welche einen Entschädigungsanspruch begründet.

ArbG Gießen 10.05.2019 – 3 Ca 433/17

Arbeitszeitreduzierung während der Elternzeit bleibt für Berechnung eines Abfindungsanspruchs unberücksichtigt

Reduziert ein Mitarbeiter aufgrund von Elternzeit vorübergehend seine Arbeitszeit und wird das mit ihm bestehende Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum gekündigt, ist die Höhe einer ihm zustehenden Abfindungszahlung auf Basis des Vollzeitgehaltes zu ermitteln.

EuGH 08.05.2019 – C-486/18

Newsletter abonnieren!

Bleiben Sie informiert und nicht überfordert, abonnieren Sie jetzt!