Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen

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Wenn ein Arbeitnehmer über das Arbeitsverhältnis hinaus nach § 7 Abs. 4 BUrlG arbeitsunfähig ist, entsteht mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Abgeltung des bestehenden Urlaubs, welcher sofort fällig wird. Es handelt sich also nicht um einen Ersatz (Surrogat) des Urlaubsanspruchs, sondern um eine reine Geldforderung. Damit unterliegt dieser Anspruch auf Abgeltung des bestehenden Urlaubs wie andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis einzel- und tarifvertraglichen Ausschlussfristen.

BAG 09.08.2011 – 9 AZR 352/10

Befristung von Urlaubsansprüchen

Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss der Arbeitgeber Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewähren und der Arbeitnehmer muss ihn in dem Zeitraum nehmen; eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Kommt es zu einer solchen Übertragung, muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden.

BAG 09.08.2011 – 9 AZR 425/10

Arbeitnehmer haften grundsätzlich nicht für Gewinneinbußen des Arbeitgebers infolge einer Strafanzeige

Erstatten Arbeitnehmer oder deren nahe Angehörige Strafanzeige gegen den Arbeitgeber, haften sie grundsätzlich nicht für Imageschäden oder Gewinneinbußen, die dadurch entstehen, dass der Sachverhalt an die Öffentlichkeit gelangt. Denn es fehlt dabei an der Ursächlichkeit eines pflichtwidrigen Verhaltens für den Schaden.

BAG 21.07.2011 – 11 Sa 2248/10

Anspruch auf Erstattung von Detektivkosten eingeschränkt

Deckt ein vom Arbeitgeber beauftragter Detektiv auf, dass der Arbeitnehmer während des laufenden Kündigungsschutzverfahrens einer anderen Beschäftigung nachgegangen ist, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Detektivkosten nicht in jedem Fall erstatten. Eine Erstattung scheidet etwa dann aus, wenn sich die Überwachung durch den Detektiv auf einen Zeitraum erstreckte, für den der Arbeitnehmer keine Ansprüche geltend gemacht hat.

LAG Hamm 20.07.2011 – 4 Sa 3422/11

Diffamierende „Büro-Romane“ rechtfertigen keine Kündigung

Schreibt ein Arbeitnehmer einen so genannten „Büro-Roman“, der deutliche Parallelen zum Unternehmen und den dort beschäftigten Mitarbeitern aufweist, rechtfertigt dies grundsätzlich nicht den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. Der Arbeitnehmer kann sich insoweit auf die in Art. 5 Abs. 3 GG normierte Kunstfreiheit berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Roman beleidigende oder sexistische Äußerungen in Bezug auf Romanfiguren enthält, die als tatsächlich existierende Personen identifizierbar sind.

LAG Hamm 15.07.2011 – 13 Sa 436/11

Auch stellvertretender Betriebsratsvorsitzender kann Empfänger des Anhörungsschreibens nach § 102 Abs. 1 BetrVG sein

Der Arbeitgeber muss das Anhörungsschreiben zu der beabsichtigten Kündigung eines Arbeitnehmers zwar grundsätzlich dem Betriebsratsvorsitzenden übergeben. Ist dieser aber auf der maßgeblichen Versammlung nicht anwesend, kommt auch eine Übergabe an den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden in Betracht. Dies ergibt sich aus § 26 Abs. 2 Satz 2 BetrVG. Danach ist auch der Stellvertreter des Vorsitzenden berechtigt, Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, entgegenzunehmen, falls der Vorsitzende selbst verhindert ist.

BAG 07.07.2011 – 6 AZR 248/10

Erhebliches Überziehen der Pausen kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung kann bestehen, wenn ein Arbeitnehmer Pausenzeiten erheblich überzieht. Dies gilt insbesondere dann, wenn er seine Anwesenheitszeiten falsch dokumentiert und durch das Überschreiten der Pausenzeiten ein Sicherheitsrisiko entsteht – wie etwa bei Fluglotsen, wenn der Tower während des Überschreitens der Pausenzeit nicht vorschriftsmäßig besetzt ist.

LAG Hessen 24.11.2010 – 8 Sa 492/10