Der Kommentar zum ArbGG ist eine kompetente Arbeitshilfe zur Beantwortung verfahrensrechtlicher Fragen im Arbeitsrecht, die auch wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Er enthält auch ausführliche Darstellungen zu den arbeitsrechtlichen Verfahren vor dem BVerfG und dem EuGH sowie dem Einigungsstellenverfahren.

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Foto von Corinne Kutz

Die Herausgeber Dr. Norbert Schwab (PräsLAG Rheinland-Pfalz a.D.) und Prof. Dr. Stephan Weth (Universität des Saarlandes) werden unterstützt durch viele Autoren aus Arbeitsgerichtsbarkeit und (Fach)Anwaltschaft. Neu im Autorenteam sind DirinArbG Neumünster Dagmar Raasch, die das Verfahren vor den evangelischen Arbeitsgerichten bearbeitet, und Prof. Dr. Christoph Sorge von der Universität des Saarlandes, der sich der modernen Technik des elektronischen Rechtsverkehrs widmet.

Neben der aktualisierten Rechtsprechung und Literatur mit Stand Oktober 2017 wurden folgende Gesetze neu eingearbeitet: Tarifeinheitsgesetz, Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, 6. SGB-IV Änderungsgesetz, Bundesteilhabegesetz, Datenschutz-Grundverordnung, Gesetz zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des ArbGG. Die neuen Vorschriften zur Leiharbeit enthalten u. a. Problemstellungen zur Darlegungs- und Beweislast. In § 58 ArbGG werden sie nebst zahlreichen weiteren praxisrelevanten Einzelfragen näher beleuchtet. Neu enthalten sind auch die wichtigsten Besonderheiten aus jeweils beiden Instanzen des Prozessverfahrens vor den Gerichten der kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit.

Fazit: Die Autoren erläutern alle wichtigen Themen der prozessualen Praxis einschließlich der Bezüge zur ZPO eingehend. Damit erreichen sie ihr selbstgestecktes Ziel, im Kommentar das arbeitsgerichtliche Verfahren über den reinen Gesetzestext des ArbGG hinaus möglichst umfassend abzubilden. Er sei allen auch mit Arbeitsprozessrecht befassten Praktikern empfohlen.

 

Mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GMBH aus AuA 6/18, S. 383.