Pflegezeit nicht teilbar

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Foto von Oli Dale

Arbeitnehmer können die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG pro pflegebedürftigem, nahem Angehörigen nur ein Mal ununterbrochen bis zu einer Gesamtdauer von längstens sechs Monaten beanspruchen. Eine Aufteilung der sechs Monate auf verschiedene Zeiträume ist nicht möglich. Anderenfalls könnten Arbeitnehmer den Sonderkündigungsschutz des § 5 PflegeZG unangemessen verlängern. Im Übrigen kommt bei einer nur kurzzeitigen pflegebedingten Arbeitsverhinderung eine Arbeitsfreistellung nach § 2 PflegeZG in Betracht. (weitere Informationen zu dem Thema: Verlinkung auf Ihren ausführlichen Beitrag dazu)

ArbG Stuttgart Urt. v. 24.09.2009 – 12 Ca 1792/09

Aushilfe während des Urlaubs im ehelichen Geschäft erlaubt

Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub nicht zwingend zur körperlichen Erholung nutzen. Sie dürfen während des Urlaubs auch im Geschäft ihres Ehegatten aushelfen. § 8 BUrlG verbietet zwar eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit. Hierunter fallen aber nur Tätigkeiten, die der maximalen finanziellen Ausnutzung der Arbeitskraft dienen. Dies ist bei einer Mithilfe im Familienbetrieb, in einer Nebenerwerbslandwirtschaft oder in einer gemeinnützigen Organisation regelmäßig nicht der Fall.

LAG Köln Urt. v. 21.09.2009 – 2 Sa 674/09

Anordnung von Sonntagsarbeit möglich

Arbeitgeber dürfen regelmäßig schon aufgrund ihres Weisungsrechts (gesetzlich oder kollektivrechtlich erlaubte) Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen. Eine ausdrückliche Ermächtigung im Arbeitsvertrag ist hierzu nicht erforderlich. Fehlt im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung über die Verteilung der Arbeitszeit, kommt selbst bei jahrzehntelanger Beschränkung der Arbeitszeit auf Werktage grundsätzlich kein dauerhafter Ausschluss von Sonn- und Feiertagsarbeit in Betracht.

BAG Urt. v. 15.09.2009 – 9 AZR 757/08

Abfindung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen ehrverletzender Kündigungsgründe

Ist einem Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt worden, kann er nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG die gerichtliche Auflösung seines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn das Verhalten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber völlig haltlose Kündigungsgründe aufstellt und damit einer Pflegekraft jegliches Verantwortungsbewusstsein abspricht.

LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.09.2009 – 2 Sa 105/09

Kündigung bei 40-jähriger Betriebszugehörigkeit

Eine lange Betriebszugehörigkeit, ein hohes Lebensalter oder eine aus anderen Gründen bestehende besondere soziale Schutzbedürftigkeit schließen eine Kündigung nicht zwingend aus. Arbeitnehmer wachsen nicht mit zunehmender Betriebszugehörigkeit automatisch in eine Unkündbarkeit hinein. Eine solche Rechtsfolge sieht weder das Gesetz vor noch ergibt sich diese aus dem Grundsatz von Treu und Glauben. Das heißt, eine Kündigung kann auch bei einer 40-jährigen Betriebszugehörigkeit wirksam sein.

LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 09.09.2009 – 3 Sa 153/09

Kündigungszugang durch Übergabe an Ehepartner außerhalb der Ehewohnung?

Nach der bislang herrschenden Rechtsprechung sind Ehegatten auch außerhalb ihrer Ehewohnung als Empfangsboten anzusehen. Eine Kündigung geht einem Mitarbeiter dementsprechend auch dann zu, wenn der Arbeitgeber diese seinem Ehegatten an dessen Arbeitsplatz übergibt. Nach Ansicht des LAG Köln ist diese Rechtsprechung allerdings zweifelhaft, da eine solche „externe Briefkasteneigenschaft“ der Ehegatten eine grundgesetzwidrige Benachteiligung von Eheleuten darstellen könnte.

LAG Köln, Urt. v. 07.09.2009 – 2 Sa 210/09

Schwerbehinderte Bewerber können bei Verfahrensfehlern einen AGG-Entschädigungsanspruch haben

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber, die für die ausgeschriebene Stelle nicht offensichtlich ungeeignet sind, nach § 82 SGB IX zum Vorstellungsgespräch einladen. Zudem besteht grundsätzlich für alle Arbeitgeber nach § 81 Abs. 1 SGB IX eine Pflicht zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften liegt die Vermutung nahe, dass der Bewerber wegen seiner Behinderung benachteiligt worden ist. Das kann der Arbeitgeber allerdings widerlegen.

LAG Hessen Urt. v. 28.08.2009 – 19/3 Sa 340 u. 1636/08

Kein Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei nachträglicher Klagezulassung

Eine nach Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 KSchG erhobene Kündigungsschutzklage verhindert, dass ein Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG entsteht. Es kommt nicht darauf an, ob die Klage mit einem Antrag auf nachträgliche Zulassung verbunden ist.

BAG Urt. v. 20.08.2009 – 2 AZR 267/08

Verstoß gegen Ultima-Ratio-Prinzip bei betriebsbedingter Kündigung statt Kurzarbeit

Eine betriebsbedingte Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn nur ein vorübergehender Arbeitsausfall vorliegt und der Arbeitgeber die mögliche Einführung von Kurzarbeit nicht nutzt. Insoweit liegt ein Verstoß gegen den Ultima-Ratio-Grundsatz vor.

ArbG Dessau-Roßlau, Urt. v. 18.06.2009 – 10 Ca 77/09

Betriebsrentenanpassung im Konzern

Bei der Anpassung der Betriebsrenten nach § 16 BetrAVG ist die wirtschaftliche Lage des versorgungspflichtigen Arbeitgebers entscheidend. Die Einbindung in einen Konzern ändert daran grundsätzlich nichts. Auf eine schlechte wirtschaftliche Lage der Konzernobergesellschaft oder des Gesamtkonzerns kann es nur dann ankommen, wenn am Anpassungsstichtag ausreichend konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in den nächsten drei Jahren die im Konzern bestehenden Schwierigkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit auf das Tochterunternehmen „durchschlagen“ werden – und zwar in einem für die Betriebsrentenanpassung relevanten Umfang.

BAG Urt. v. 10.02.2009 – 3 AZR 727/07

Weitere Informationen: www.naegele.eu