„Alle reden vom Wetter – wir nicht“, steht heute in der Süddeutschen Zeitung unter einer Zeichnung von Gabor Benedek, die einen schwitzenden Schaffner der Deutschen Bahn vor einem ICE zeigt. Statt der Kelle reckt er ein Thermometer in die Höhe: mehr als 50 Grad zeigt es an.

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Foto von Scott Graham

Nach den Horrormeldungen über wahre Saunafahrten in Fernzügen, können wir heute etwas durchatmen. Doch schon morgen sind wieder Temperaturen vorhergesagt, die einem beim Gedanken allein den Schweiß auf die Stirn treiben. Hitzefrei am Arbeitsplatz wünscht sich da sicher nicht nur so mancher Zugbegleiter.

Das Arbeitsrecht macht Beschäftigten jedoch einen Strich durch die Rechnung: Obwohl laut dem Gesundheitsamt Baden Württemberg bereits ab Temperaturen von 22 Grad die Leistungsfähigkeit des Menschen pro zusätzlichem Wärmegrad um 5 Prozent sinkt, sind Arbeitnehmer zum Schwitzen verdammt.

Paragraf 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches besagt zwar, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitsplatz so einzurichten, dass für das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer keine Gefahr besteht. Eine arbeitsrechtlich verbindliche Richtlinie ist das allerdings nicht. Auch die Arbeitsstättenverordnung gibt lediglich eine Empfehlung: 26 Grad Celsius solle die Raumtemperatur optimalerweise betragen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind demnach dazu angehalten, sich vor der Hitze angemessen zu schützen. Doch was im Bezug auf die Raumtemperatur noch erlaubt und was schon strafbar ist, bleibt im Grunde eine rechtliche Grauzone.

Mehr zum Thema und Tipps für heiße Sommertage am Arbeitsplatz finden Interessierte beispielsweise unter folgenden Links:

http://www.handelsblatt.com/bundesarbeitsgericht-kein-hitzefrei-fuer-arbeitnehmer;2612515
http://www.gesundheitsamt-bw.de/servlet/PB/menu/1141311/index.html?ROOT=1133583
http://www.baua.de/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Handlungshilfen-und-Praxisbeispiele/Klima/Sommertipps.html