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Foto von Austin Distel

In 50 Jahren hat sich die Arbeitswelt ordentlich und ohne Frage gewandelt. Ging es in der Geburtsstunde des Arbeitsgesetzes 1964 noch darum, Schutzbedürfnissen einer, vor allem werktätigen Bevölkerung zu entsprechen und um jene der aufstrebenden Dienstleistungsgesellschaft zu erweitern, so rücken heute Belastungen in den Fokus, die Arbeitnehmenden aus der digitalen Revolution  entstehen. Nach Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes müsste Burn-out inzwischen als Berufskrankheit anerkannt werden, quasi als logische Konsequenz aus den bisherigen Gesetzesleistungen; der Regelungvon allgemeinem Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeiten sowie dem speziellen Schutz am Arbeitsplatz für Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Mütter.

       Historie Schweizer Arbeitsgesetz:
       Vorläufer des Arbeitsgesetzes: das eidgenössischen Fabrikgesetzes von 1877.
       1935 präsentiert SGB eigenen Entwurf für modernes nationales Arbeitsgesetz,
       orientierte an Vorgaben und Vorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
       Erst 1964 wird das neue Arbeitsgesetz vom Parlament verabschiedet.

Als Quelle hauptsächlicher moderner Belastungen identifiziert die Gewerkschaftsorganisation die Regelung von Arbeitszeiten, welche durch die digitale Gesellschaft und deren Anspruch auf Dauererreichbarkeit dynamisch flexibilisiert werden. Zu erfassen wäre durch ein angepasstes Gesetz die zunehmende Arbeit im Home-Office und Modalitäten der Erreichbarkeit, so die Gewerkschaft. Im Detail wären Pausenregelungen und Haftungsfragen zu klären. Weiterhin fordert die Gewerkschaft die kantonalen Arbeitsinspektorate auf, die Arbeitszeiterfassungen stärker zu kontrollieren und Burn-Outs aufgrund von Stress am Arbeitsplatz als Berufskrankheit anzuerkennen.

Wie viel Erfolg dem Burn-out-Vorstoss beschieden sein mag, wird von davon abhängen, wie es den Akteuren gelingt, die Quellen von Burn-outs hauptsächlich in der Arbeitswelt zu identifizieren. Klinisch gesehen ist Burn-out aktuell kein gültiger Diagnosetitel und Ärzte, Psychologen sowie Mediziner führen ins Feld, dass Burn-out-Patienten vor allem an der Sinnfrage ihres Lebens scheitern, beziehungsweise Abgrenzungsprobleme haben; welche per Verhaltenstherapie (-training) adaptierbar sind. Bleibt – wie so oft – nur die Diskussion um mögliche Probleme im Machtverhältnis Arbeitnehmender und Arbeitgeber.

Foto: Copyright: Tim Reckmann | www.pixelio.de