umfasst alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach Renteneintritt oder als Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusichert. Dies umfasst im Todesfall auch die finanzielle Versorgung berechtigter Hinterbliebener. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für gesetzliche und/oder private Altersversorgung.
HRM.de als bevorzugte Quelle bei Google hinzufügenNewsletter abonnieren!
Bleiben Sie informiert und nicht überfordert, abonnieren Sie jetzt!