Die Erwerbsarbeit als einzige Existenzgrundlage hat ausgedient – das ist für viele Mitmenschen nicht nur eine Erfahrung, die sie mit Aktienbesitz, Eigentumsrechten und Sparkonten für eine stabilere Lebensgrundlage gestalten; sondern es ist auch eine bittere Realität, gegen die manche Bürger kaum anrudern können. In Vorpommern wühlt seit Anfang des Jahres eine Jobcenter-Kampagne Bürger auf, welche sich durch ihren Hausbesitz bislang mehr oder weniger abgesichert wähnen konnten. Die Center verschicken Briefe an Hartz IV-Empfänger, in denen diese aufgefordert werden, sich an Wertermittlungen ihres Eigenheims zu beteiligen. Lassen die Betroffenen die genannte Frist verstreichen, werden sie mit einem zweiten Schreiben über den Leistungsentfall informiert. Für die Betroffenen entsteht Druck, zu verkaufen. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte im Juni 2015 einen Antrag der NPD („Vom Job-Center Vorpommern-Greifswald Nord veranlasste Zwangsverkäufe von Eigenheimen – Drucksache 6/4002“) allerdings abgelehnt. Nun wählt die Partei den öffentlichkeitswirksamen Weg über einen Social media-Kanal.    

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Foto von Tyler Franta

Die Fälle aus Mecklenburg-Vorpommern stehen nicht für sich. Gerichte haben in den letzten Jahren in bundesdeutschen Einzelfällen darüber entschieden, inwiefern Hartz IV-Empfänger ihre Häuser aufgeben müssen. In einem Urteil aus 2008 beispielsweise wurde einem Ehepaar aus dem Kreis Teltow-Fläming das Recht zugesprochen, ihr Eigenheim mit 91,89 Quadratmetern Wohnfläche und 1 003 Quadratmetern Grundstücksgröße unter Verwertungsschutz zu stellen. Dieser Fall ging positiv für die Kläger aus.   

Nicht nur bei Gerichten fanden Betroffene Schutz, im letzten Jahr schritt namentlich die Ostsee-Zeitung in einem Fall eines Ehepaares in Sanz ein, indem sie groß über den Sachverhalt berichtete. Dadurch traten der Caritasverband der Region Vorpommern sowie ein politisch bei der Alternativen Liste engagierte Anwalt auf den Plan, um Beratung und Vermittlung anzubieten.

Brisant an der Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist, das nun viele Menschen betroffen sind: Eine Anfrage der NPD-Kreistagsfraktion Vorpommern-Greifswald beim zuständigen Jobcenter habe laut  Michael Andrejewski – NPD-Politiker und Mitglied des Landtages Meckenburg-Vorpommern – ergeben, dass 14.000 Bedarfsgemeinschaften aufgrund von Eigentumsbesitz von der Aktion betroffen sind.
 
Das sagt das Gesetz

Die aktuellen gesetzlichen Maßgaben erübrigen eine individuelle Fallbeurteilung nicht; Betroffene können sich jedoch an grobe Richtlinien halten. So muss laut Infoportal „gegen-hartz.de“ ein betroffener Empfänger die so genannte „Angemessenheit“ seiner Immobilie anhand der Wohnfläche ermitteln, die er für sich nutzt. Bei einer Wohnung liegt die zulässige Obergrenze bei 120 qm und bei einem Haus bei 130 qm. Dabei muss allerdings zusätzlich die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden. Die Werte liegen bei Immobilien am Land anders.

Weitere Maßgaben hat das Portal des Vereins „kinder-armut.de“ aufbereitet. Zudem finden Betroffene hier Beratung und Unterstützung. Wir empfehlen die Seite.

Erst kommt die Not, dann die Theorie

Anmerkung der Redaktion: Die NPD interpretiert die Jobcenter-Aktion als Vertreibungsmaßnahme gegen deutsche Bundesbürger, womit sie im Rahmen ihres historischen Weltverständnisses Klischee-Bilder aufgreift und vertieft. Faktisch geht es in den ostdeutschen Fällen darum, dass Menschen die Existenzgrundlage gegen die Logik des politisch gültigen Systems entzogen werden soll. Bürger sollen sich eigenverantwortlich absichern; was ihnen helfen kann, wenn sie erwerbslos werden. Wer jedoch sein sauer verdientes Eigenheim beim Jobcenter abgeben soll, der wird Wut auf das System und einen Widerwillen zur Arbeit entwickeln.

Foto: Christian Rogler | pixelio.de