Unsere Firma beschäftigt mehrere Studenten auf 400-Euro-Basis. Diese sind einzelnen Projektleitern unterstellt und arbeiten am Firmensitz. Durch Auftragsverzögerungen zwischen September 2012 und März 2013 schickten die Leiter einzelne Studenten heim. Sie teilten ihnen mündlich mit, einige Aufgaben daheim zu bearbeiten und sich für alles Weitere bereit halten zu sollen. Das Entgelt wurde regulär weitergezahlt. Nun ziehen die Aufträge an und die Studenten sollen Stunden nachholen; was diese ablehnen. Zeiten hätten sie aufgrund der bislang vertrauensvollen Zusammenarbeit nie erfasst, außerdem fordere ihr Studium sie. Wir wissen, dass sie sich in absoluten Leerlaufmonaten bei ihren Vorgesetzten nicht in Erinnerung brachten. Verfalls- und Ausschlussfristen wurden in den Arbeitsverträgen nicht vermerkt. Nun wollen wir einen Kompromiss für alle erzielen. Worauf können wir rechtlich gesehen für uns pochen?

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Foto von Austin Distel

Anonyme Anfrage einer Bauunternehmung

Grundsätzlich gilt: keine Arbeit – kein Lohn. Hier haben aber die Projektleiter die Studenten nach Hause geschickt. Sie haben ihre Stunden also nicht „verpasst“, sondern hatten im Zeitraum der absoluten Leerlaufmonate nur „nichts zu tun“. Dies fällt in den Risikobereich des Arbeitgebers.

Möglich wäre es gewesen, im beiderseitigen Einvernehmen für einen Zeitraum eine kürzere Arbeitszeit zu vereinbaren. Das ist aber nicht erfolgt, und die vorbehaltlose Weiterzahlung des Gehalts spricht auch gegen diese Sichtweise. Sie haben daher keine Möglichkeit, eine Nacharbeit zu erzwingen.

Als Arbeitgeber hat man kaum Möglichkeiten, Auftragsschwankungen an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Sie können lediglich die regulären Arbeitszeiten knapp kalkulieren und im Bedarfsfall Überstunden anordnen, wobei allerdings billiges Ermessen zu wahren und ggf. der Betriebsrat zu beteiligen ist.

Sonst bleibt nur, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, wenn nichts los ist. Nachteil: Mögliche Kündigungsschutzklagen, wenn auch von studentischen Mitarbeitern eher nicht zu erwarten. Außerdem müssen Sie dann immer neue Leute suchen, wenn es wieder mehr zu tun gibt.

RAin und FAin für Arbeitsrecht
Constanze Grosch
BMH Bräutigam und Partner, Berlin


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