Betriebssicherheit. Technische Regeln, Gesetze, Verordnungen

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Foto von Nastuh Abootalebi

Vom Verband der TÜV e. V. (Hrsg.)

1. Auflage, Beuth Verlag, Berlin 2008,

312 Seiten, Loseblattwerk (der Kauf

eines Grundwerks bewirkt ein

Abonnement für mindestens ein Jahr)

Preis: 89 Euro

Das Ziel der Betriebssicherheitsverordnung besteht im Schaffen eines einheitlichen, anwenderfreundlichen und EU-konformen Betriebs- und Anlagensicherheitsrechts. Entsprechend führt der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS), an dessen Arbeit der herausgebende Verband der TÜV e. V. und seine Mitglieder maßgeblich beteiligt sind, schrittweise Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) ein. Sie ersetzen das vorhandene technische Regelwerk.

Die TRBS konkretisieren die in der Betriebs sicherheitsverordnung gestellten Anforderungen hinsichtlich der Ermittlung und der Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Sie entsprechen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über das Bereitstellen und Benutzen von Arbeitsmitteln und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Zudem sorgen sie für einheitliches und nachvollziehbares Handeln beim Ermitteln und Bewerten von Gefährdungen und zeigen, welche (Sicherheits-)Maßnahmen in welchem Fall zu ergreifen sind.

Jede TRBS erhebt den Anspruch, den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene wiederzugeben. Ein Arbeitgeber, der eine TRBS anwendet, kann die Vermutung für sich geltend machen, die Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten bzw. korrekt umzusetzen. Wenn er eine andere Lösung wählt, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.

Das Werk enthält u. a. 25 TRBS zur „Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit“, „Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung“, „Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen“, „Gefährdung an der Schnittstelle Mensch – Arbeitsmittel, Ergonomische und menschliche Faktoren“, „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“, „Befähigte Personen“ (Allgemeine Anforderungen, Besondere Anforderungen – Explosionsgefährdungen, Druckgefährdungen, elektrische Gefährdungen), „Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor kontrolliert bewegten ungeschützten Teilen“ und „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches Maß beschränken“. Zudem sind die LASI-Leitlinien (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik), die EK ZÜS-Beschlüsse (Erfahrungsaustauschkreis Zugelassene Überwachungsstellen nach BetrSichV), die Betriebssicherheitsverordnung, das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, die Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sowie die Referenzliste „Zitierte Normen“ abgedruckt.

Fazit: Diese umfassende Dokumenten- und Materialsammlung kann zu mehr Betriebssicherheit im Unternehmen beitragen. Arbeitgebern hilft sie, die Einhaltung und Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung nachzuweisen.

Quelle: Arbeit und Arbeitsrecht – Personal-Profi – 3/09