Brückenteilzeit bietet Flexibilität für die Lebensplanung

Bis zum Jahr 2019 war es für eine Arbeitnehmerin nicht in jedem Fall möglich, “gefahrlos” im Job eine zeitlang kürzer zu treten, also in Teilzeit zu arbeiten. Denn es gab keinen allgemein gültigen Anspruch darauf, nach der Teilzeitphase wieder in den Vollzeitjob zurückkehren zu können. Seit 2019 ist das anders. Ab einer bestimmten Mindestgröße des […]