Im aktuellen Fokus von Arbeits- und Vergaberecht: Betriebsratsschulungen

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Gremiums erforderlich sind. Der Arbeitgeber muss gem. § 40 Abs. 1 BetrVG die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden […]