Minijob Rentenversicherung: Alles Wichtige zu Pflicht, Befreiung & Vorteile
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Key Takeaways
- Minijobber:innen sind in der Regel rentenversicherungspflichtig – es gibt einige Ausnahmen.
- Befreiung von der Versicherungspflicht ist möglich, aber bleibt dauerhaft für die Minijob-Dauer bestehen.
- Die Einzahlung in die Rentenversicherung bietet Vorteile – wie den Erwerb voller Rentenansprüche und Zugang zu Zusatzleistungen.
- Für Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorge ist die Rentenversicherungspflicht im Minijob meist Voraussetzung.
- Jede:r Minijobber:in sollte die Option einer Befreiung individuell abwägen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
Minijobberinnen und Minijobber sind in der Regel rentenversicherungspflichtig. Kurzfristige Minijobs und 400-Euro-Jobs, die vor 2013 begonnen wurden, sind von Anfang an befreit. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist möglich, bleibt aber für die Dauer der Beschäftigung verbindlich. Für viele Minijobberinnen und Minijobber – insbesondere ohne weitere Hauptbeschäftigung – kann eine Einzahlung in die Rentenversicherung sinnvoll sein.
Definition der Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet zusammen mit anderen Zweigen das Fundament der sozialen Absicherung in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Personen im Alter, bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder nach dem Tod einer versicherten Person abgesichert sind. Die Finanzierung erfolgt durch Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie durch staatliche Zuschüsse. Generell gilt seit 2013 für Minijobs eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, mit wenigen Ausnahmen für kurzfristige oder ältere Minijobs. Wer unter diese Pflicht fällt, kann sich jedoch freiwillig davon befreien lassen.
Höhe der Rentenversicherungsbeiträge bei Minijobs
Für Minijobber:innen liegt der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei 15 Prozent des Bruttolohns, der Arbeitnehmeranteil beträgt 3,6 Prozent. Als Rechenbeispiel: Bei einem Monatslohn von 520 Euro (seit Oktober 2022) zahlt der Arbeitgeber 78 Euro und der Arbeitnehmer 18,72 Euro. Der Nettolohn reduziert sich entsprechend um den Arbeitnehmerbeitrag, während der gesamte Rentenversicherungsanteil an die Minijob-Zentrale abgeführt wird.
Anspruch auf Riester-Rente und Betriebsrente
Auch wer einen Minijob mit Rentenversicherungspflicht ausübt, hat grundsätzlich Zugang zur Riester-Rente und zur betrieblichen Altersvorsorge. Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Vorsorgevariante mit Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen. Die volle Förderung gibt es, wenn mindestens vier Prozent des Vorjahresbrutto minus Zulagen eingezahlt werden; es gilt jedoch ein Mindestbetrag. Bei der Betriebsrente sorgt die Umwandlung von Teilen des Gehalts in einen Rentenanspruch für zusätzliche Altersvorsorge. Unter bestimmten Bedingungen ist das sozialversicherungs- und steuerfrei, wobei der Arbeitgeber einen verpflichtenden Zuschuss leisten muss. Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge finden Sie in unserem Beitrag wie die betriebliche Altersvorsorge zum echten Retention-Hebel wird – auch für KMU.
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Minijobber:innen können sich auf eigenen Wunsch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Diese Entscheidung gilt für die gesamte Zeit der geringfügigen Beschäftigung. Die Befreiung ist nur für alle ausgeübten Minijobs gleichzeitig möglich und bleibt bis zur Beendigung aller Minijobs bestehen. Ein Vorteil: Der Nettolohn fällt höher aus, da der Arbeitnehmeranteil entfällt. Allerdings gibt es auch Nachteile, etwa den geringeren Rentenanspruch sowie Einschränkungen beim Zugang zu Reha-Leistungen und der Anrechnung von Kinderzeiten.
Wann ist die Rentenversicherung bei Minijobs sinnvoll?
Insbesondere für Minijobber:innen ohne Hauptbeschäftigung lohnt sich die Rentenversicherungspflicht. Sie sorgt für den vollen Rentenanspruch, ermöglicht die Nutzung von Rehabilitationsmaßnahmen und Zugang zur geförderten Riester-Rente. Für Eltern in der Kinderberücksichtigungszeit bietet sie außerdem Vorteile bei der Anrechnung von Zeiten auf die spätere Rente. Rentner:innen in Minijobs sind nach Erreichen der Regelaltersgrenze zwar automatisch befreit, können aber durch eine freiwillige Zahlung in vielen Fällen profitieren.
Fazit
Für Minijobberinnen und Minijobber ist die Rentenversicherung häufig lohnenswert, insbesondere wenn keine weitere Hauptbeschäftigung besteht, während der Kinderberücksichtigungszeit oder nach Renteneintritt im Nebenjob. Der Arbeitnehmerbeitrag sichert wichtige Rentenansprüche und Zusatzleistungen. Es lohnt sich jedoch, die persönlichen Umstände individuell zu prüfen und gegebenenfalls den Vorteil einer Befreiung abzuwägen.
FAQ Minijob Rentenversicherung
Wie hoch ist der Rentenbeitrag bei einem Minijob?
Insgesamt beträgt der Rentenbeitrag 18,6 Prozent des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber trägt dabei 15 Prozent, der Arbeitnehmer 3,6 Prozent. Bei Jobs im Privathaushalt liegen die Anteile etwas anders. Eine Befreiung vom Arbeitnehmeranteil ist möglich.
Wann lohnt sich die Rentenversicherung beim Minijob?
Eine Einzahlung in die Rentenversicherung empfiehlt sich vor allem für Minijobber:innen ohne weitere Beschäftigung, für Eltern während der Kinderberücksichtigungszeit und für Rentner:innen mit Nebenjob.
Abschließende Gedanken
Die Rentenversicherung im Minijob ist kein nebensächliches Thema: Sie entscheidet über die Absicherung im Alter, bei Krankheit oder Erwerbsminderung. Wer sich informiert und seine Optionen kennt, kann fundierte Entscheidungen treffen – ob für die Beitragszahlung oder eine Befreiung. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine individuelle Beratung.
Für Unternehmen, die Minijobber beschäftigen und auch mit Zeitarbeit arbeiten, kann zudem die bilanzielle und steuerliche Behandlung der Subsidiärhaftung von Entleihern in der Zeitarbeit relevant sein. Dieser Beitrag erläutert, wie Rückstellungen rechtssicher erfasst werden und welche rechtlichen und finanziellen Risiken für Entleiher bestehen: bilanzielle und steuerliche Behandlung der Subsidiärhaftung
