umfasst alle Gesetze und Regelungen, die sich auf vertragliche, abhängige Arbeit beziehen. Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, während sich das Kollektivarbeitsrecht mit dem Verhältnis von Gewerkschaften/Betriebsräten zu Arbeitnehmerverbänden beschäftigt
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