Der Betriebswirt nennt dieses „Nichts“ Opportunitätskosten: Was kostet es, wenn die Stelle unbesetzt bleibt? Grundsätzlich gilt: Jede unbesetzte Stelle zieht ein Bündel von Folgeproblemen mit sich: Verbleibende überarbeitete und daher mindestens unmotivierte, wenn nicht gar kranke Mitarbeiter, damit potentielle Arbeitsrechtskonflikte, aufgeschobene Projekte einhergehend mit einer gehemmten Weiterentwicklung, unzufriedene Kunden, abgelehnte Aufträge – die negativen Folgen lassen sich stets belegen, wenn man ehrlich ist. Bei einem reinen Überbrückungseinsatz reicht es möglicherweise, den Ausfall nur teilweise zu kompensieren. Mit dieser Flexibilität spart das Unternehmen am Ende sogar und sorgt gleichzeitig dafür, dass die Abteilung weiter gut läuft. Besonders im Personalmanagement, das sich in den letzten Jahren als Dienstleister bzw. Business Partner aufgestellt hat, ist das überaus wichtig.

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Foto von Christian Mackie

Im Gegenteil. Ein Interim-Manager bringt die Erfahrung von zig Projekten und Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen mit. Sie kaufen also nicht nur eine überaus routinierte „Ersatzkraft“ ein, sondern auch jede Menge Know-how. Das  Unternehmen profitiert nicht nur, sondern spart möglicherweise durch die Vermeidung von Fehlentwicklungen. Bei der Kostenbetrachtung haben wir übrigens diesen „Mehrwert“, der nur schwer berechenbar ist, noch nicht einmal berücksichtigt.

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Wenn wir von den „reinen“ Kosten für einen Interim-Manager sprechen, sollten wir gerechterweise die „reinen“ Personalkosten gegenüber stellen. Da ist beim Festangestellten zum einen der nicht unbeträchtliche Arbeitgeberanteil, aber auch Benefits wie Firmenwagen usw., die der Interim-Manager selbst mitbringt. Erhebliche Kosten entfallen bei Festangestellten auf Urlaub, Fortzahlung im Krankheitsfall oder Feiertage – währenddessen der Interim-Manager nur für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt wird. Sonderzahlungen wie vermögenswirksame Leistungen, Boni oder Prämien inkl. der sich daraus ergebenden Verwaltungskosten bilden ebenfalls einen beträchtlichen Kostenblock und die Liste kann fortgesetzt werden mit Ausgaben für Weiterbildung, aber auch Rekrutierung oder Abfindung. Am Ende kommt es bei einer fairen Gegenüberstellung zu einer leichten Erhöhung, manche Studien sprechen gar von einem kostenneutralen Vergleichsergebnis. Und diese Kosten fallen bei einer Überbrückung ja nicht zusätzlich an, denn der Stelleninhaber wird bei Krankheit, Schwangerschaft oder Sabbatical nicht bzw. nur kurz vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Und im Falle eines Sonderprojekts sind es reine Projektkosten die oft nicht unter Headcount erscheinen sondern einer anderen Kostenstelle zugeordnet werden.