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Seit Jahren ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als selbstdurchschreibendes Papierformular bekannt: Die kleine Ausfertigung ist für den Arbeitgeber bestimmt, die größere für die Krankenkasse und eine weitere für den Versicherten. Doch ab 01.07.2022 wird alles anders, denn aus der Papier-AU wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das erfordert von allen Beteiligten eine rechtzeitige Anpassung in ihren Systemen und eine Anpassung der betrieblichen Abläufe und Prozesse.
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