Elektronische Signatur im Personalwesen – Welche Vorgänge können 2025 wie signiert werden?

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Seit 2025 ermöglichen Gesetzesänderungen effizientere und kostengünstigere HR-Prozesse:
Arbeitnehmerüberlassungsverträge und Nachweise wesentlicher Arbeitsbedingungen können meist in
Textform erfolgen. Habib Bejaoui und Jörg Lenz erklären, warum E-Mail, SMS oder WhatsApp zwar
Textform erfüllen, im Streitfall jedoch oft nicht ausreichen. Für Arbeitnehmerüberlassungsverträge wird
der Einsatz fortgeschrittener elektronischer Signaturen empfohlen. Die Session zeigt Optionen für
digitale Signaturen und beleuchtet, wann qualifizierte elektronische Signaturen (QES) oder sogar
Papierform erforderlich bleiben. Zudem wird diskutiert, welche Gesetze die Regierung noch anpassen
muss, um Bürokratie abzubauen.

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