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Elektronische Signatur im Personalwesen – Für welche Vorgänge darf 2024/25 wie signiert werden?

15.10.2024 16:50 Uhr
Digitale Vertrauensdienste für die Identifizierung, Authentifizierung und den Nachweis beweiskräftiger Willenserklärungen spielen eine Schlüsselrolle, um Mitarbeiter im Unternehmen vom lästigen Papierkram zu entlasten und gleichzeitig Ressourcen zu schonen. Last, but not least lassen sich mit diesen Diensten Kosten reduzieren und Vorgänge deutlich beschleunigen. Habib Bejaoui und Jörg Lenz werden in diesem Workshop im Detail auf kürzliche und kommende Änderungen bei rechtlichen Rahmenbedingungen für digitale Prozesse eingehen. Dabei beleuchten Sie Arbeitsverträge mit und ohne Befristung, Verträge zur Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit), den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen gemäß Nachweisgesetz, Anträge auf Teilzeit und Elternzeit und viele weitere Vorgänge. Tagesaktuell werden Sie auf die konkreten Auswirkungen des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEGIV) und des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) in der Praxis eingehen. Dabei verweisen Sie auch auf Empfehlungen führender Experten im Arbeitsrecht für ihre Mandanten im Bezug auf rechtskonformes digitales Signieren.

Über Jörg Lenz

Jörg Lenz leitet die Bereiche Marketing und Kommunikation von Namirial, einem der führenden europäischen Anbieter von qualifizierten Vertrauensdiensten nach den EU-Verordnungen 910/2014 und 2024/1183 für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS).
Seit 1999 beschäftigt er sich ganzheitlich mit den rechtlichen, technischen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen bei der Anwendung von elektronischen Signaturen in der privaten Wirtschaft wie auch in der öffentlichen Verwaltung.
Zu den Fachthemen von Jörg Lenz zählen die Orchestrierung von Signatur-Workflows, Verfahren zur Identifizierung und Authentifizierung einschließlich Biometrie, Digitale Identität, ID Wallets und diverse Verfahren zur Erzeugung elektronischer Signaturen und Siegel. Er beschäftigt sich intensiv mit den Rahmenbedingungen für den Einsatz dieser Technologien für deren Anwendung in regulierten Branchen wie der Finanzwirtschaft, Telekommunikation und Energieversorgung sowie in der öffentlichen Verwaltung.
Er bringt seine Expertise in Arbeitsgruppen und Diskussionsrunden diverser nationaler und internationaler Organisationen ein. Dabei verfolgt er die Gestaltung und Überarbeitung von Richtlinien,
Verordnungen und Gesetzen – unter anderem im Bitkom-Arbeitskreis zur Anwendung elektronischer Vertrauensdienste und bei TeleTrusT. Aktuell beschäftigt ihn besonders die Entwicklung des
Rahmenwerks für europäische digitale Identitäten und dazugehöriger Wallets (EUDI Wallet) die die EU-Mitgliedsstaaten ihren Bürgern ab 24. Dezember 2026 bereitzustellen haben.
Bevor er ab 2018 maßgeblich an der Gründung und Etablierung der Tochtergesellschaft von Namirial in Deutschland mitwirkte, war er als Signatur-Experte in verschiedenen Rollen in der Kommunikation, dem Business Development und im Marketing bei Softpro und Kofax tätig. Jörg Lenz schloss sein Studium als Diplom-Betriebswirt (FH) ab.

Über Habib Bejaoui

Habib Bejaoui ist Head of Sales für den deutschen Markt bei Namirial, einem der führenden europäischen Anbieter von qualifizierten Vertrauensdiensten nach den EU-Verordnungen 910/2014 und 2024/1183 für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS). Habib verfügt über ein umfassendes ganzheitliches Verständnis der betriebswirtschaftlichen, technischen, rechtlichen und organisatorischen Aspekte der Digitalisierung und Optimierung von Prozessen rund um die Unterschrift. Dank seiner kompetenten Beratung können heute viele Unternehmen in der Personalwirtschaft auf die Unterschrift mit Tinte und Firmenstempel verzichten und sparen durch die Verwendung von elektronischen Signaturen und elektronischen Siegeln Zeit und Geld. Im Personalwesen verfügt Habib unter anderem über detaillierte Expertise zur digitalen Abwicklung von Verträgen zur Arbeitnehmerüberlassung. Zu seinen aktuellen Themen zählen die neuen Möglichkeiten für elektronisches Signieren dank des 2024 verabschiedeten Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) dessen Änderungen in den Gesetzen zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) und dem Nachweis der Arbeitsbedingungen (NachweisG) seit Januar 2025 wirksam sind. Bevor er Mitte 2022 von der FP DBS GmbH zur Namirial Deutschland GmbH wechselte, war er dort fünf Jahre als Key Account Manager im Bereich Elektronische Signaturen, De-Mail und dem besonderen elektronischen Behördenpostfach tätig.