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Ein Heimarbeitsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 14 Abs. 2 TzBfG. Folglich kann zwischen den Arbeitsvertragsparteien im direkten Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis für die Dauer von zwei Jahren ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden.


BAG 24.08.2016 – 7 AZR 342/14

Kann einem sich in Elternzeit befindlichen Mitarbeiter wegen des zunächst nach § 18 BEEG durchzuführenden Zulässigkeitsverfahrens nicht innerhalb des in § 17 Abs.1 KSchG vorgesehenen 30-Tages-Zeitraumes gekündigt werden, so dass er den Massenentlassungsschutz verliert, ist die Kündigung wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG unwirksam.


BVerfG 08.06.2016 – 1 BvR 3634/13

Verletzt sich ein in einem Homeoffice tätiger Mitarbeiter auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme innerhalb seiner Wohnung, ist hierin kein Arbeitsunfall zu sehen, so dass er keinen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießt.


BSG 05.07.2016 – B 2 U 5/15 R

Auch wenn der Einsatz eines Leiharbeitnehmers bei einem Entleiher als Werkvertrag bezeichnet worden ist, obwohl Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, kommt zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Verleiher eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG besitzt.


BAG 12.07.2016 – 9 AZR 352/15

Werden in einer zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarung einzelne Arbeitsbedingungen befristet, ist deren Wirksamkeit nicht an den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu messen. Vielmehr ist eine AGB-Kontrolle durchzuführen.


BAG 23.03.2016 – 7 AZR 828

 

Das ist § 83 Abs. 1 BetrVG normierte Recht auf Einsichtnahme in die Personalakte, kann grundsätzlich nicht im Beisein eines Rechtsanwaltes wahrgenommen werden. Hinzugezogen werden kann lediglich ein Mitglied des Betriebsrates. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter gestattet, Kopien von einzelnen Schriftstücken zu fertigen.


BAG 12.07.2016 – 9 AZR 791/14

Setzt der Arbeitgeber in seinem Betrieb ein System um, mit welchem Arbeitsprozesse strukturiert, vereinheitlicht, optimiert und rationalisiert werden sollen, kann hierin eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG zu sehen sein.


BAG 22.03.2016 – 1 ABR 12/14

Von einem Betriebs(teil)übergang im Sinne des § 613a Abs. 1 BGB ist auszugehen, wenn ein neuer Rechtsträger eine dauerhaft angelegte wirtschaftliche Einheit unter Beibehaltung der bisherigen Identität fortführt. Hierfür ist eine Gesamtbewertung vorzunehmen, bei der sämtliche den Vorgang betreffende und kennzeichnende Aspekte zu berücksichtigen sind. Eine isolierte Betrachtung einzelner Parameter ist nicht vorzunehmen.


BAG 25.08.2016 – 8 AZR 53/15

Die Ausgaben für eine Dienstjubiläumsfeier können im Rahmen der Jahressteuererklärung grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht werden. Zum einen handelt es sich bei einem Dienstjubiläum um ein berufsbezogenes Ereignis. Zum anderen gilt dies insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer seine Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Merkmalen ausgewählt hat. Auch der Ort und die Zeit für die Durchführung der Feier können neben anderen Kriterien ein Indiz für einen allein beruflich veranlassten Charakter sein.


BFH 20.01.2016 – VI R 24/15

Sieht die betriebliche Altersversorgungsregelung in einem Unternehmen vor, dass eine Hinterbliebenenrente nur dann beansprucht werden kann, wenn die eingetragene Lebenspartnerschaft bereits vor Vollendung des 60. Lebensjahres bestand, obwohl das Eingehen einer derartigen Bindung vor Erreichen dieser Altersgrenze rechtlich unmöglich war, liegt eine unzulässige mittelbare Diskriminierung des Beschäftigten wegen der sexuellen Ausrichtung vor.


EuGH Schlussanträge 30.06.2016 – C-443/15

 

Auch Mitgliedern des Betriebsrates, die für diese Tätigkeit von der Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt sind, obliegt die Verpflichtung, sich bei dem Arbeitgeber unter Hinweis auf die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit abzumelden, wenn sie außerhalb des Betriebes Betriebsratsaufgaben erledigen. Zudem müssen sie sich auch wieder zurückmelden.


BAG 24.02.2016 – 7 ABR 20/14

Wird ein schwerbehinderter Bewerber, dessen erforderliche fachliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle nicht ausgeschlossen werden kann, von einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, liegt ein Verstoß gegen § 82 SGB IX vor. Dem Schwerbehinderten steht daher ein Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu.

BAG 11.08.2016 – 8 AZR 375/15