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Foto von Drew Beamer

Mögliche Anspruchsberechtigte sind Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirte, aber auch Briefträger, Bademeister und Skilehrer. Die Unfallversicherung müsste dann neben Behandlung und Rehabilitation auch Renten und Entschädigungen zahlen. Sie gelten auch für Rentner. Bedingung für die Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten ist der wissenschaftlich-medizinische Nachweis und die Zustimmung der Politik. Die Bedingungen gelten in diesem Fall als sicher.

Deutliche Mehrkosten

Die Unfallversicherung rechnet mit Mehrkosten von rund 20,5 Mio. Euro pro Jahr für hellen Hautkrebs. Neben Hautkrebs werden auch das Carpaltunnel-Syndrom, eine Nervenerkrankung im Unterarm, Gefäßerkrankungen der Hand – das Hypothenar-Hammer- sowie das Thenar-Hammer-Syndrom - und Kehlkopfkrebs, der durch Schwefelsäuredämpfe ausgelöst wird, als Berufskrankheit anerkannt.



Quelle: LohnPraxis • Nr. 12 • Dezember 2014 |
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