woman holding silver iPhone 6
Foto von William Iven
Ihre Sektion bei der PLE beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen des Einsatzes von E-Learning und Social Media im Unternehmen. Herr Prof. Nägele, welche Aspekte müssen Unternehmen aus arbeitsrechtlicher Sicht beachten?

Nägele: Die Implementierung und die Anwendung von E-Learning und Social Media im Unternehmen ist in erster Linie ein komplexes kollektivrechtliches Thema. Die Personalabteilung muss den Betriebsrat schon in der Planungsphase frühzeitig beteiligen. Er bleibt auch in der Anwendungsphase Gesprächs- und Verhandlungspartner des Arbeitgebers und legt insbesondere in einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber die Inhalte und die Kontrollmechanismen fest. Auf individualrechtlicher Ebene sind insbesondere der Datenschutz und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers Aspekte, die Arbeitgeber mit Geschick und Augenmaß behandeln müssen. Gerade hier stellt sich zurzeit eine Vielzahl noch ungeklärter Fragen. Dies gilt nicht nur beim Scannen der Netzwerke, sondern auch die zielgerichtete Informationsbeschaffung oder zufällige Informationsgewinnung über schon im Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmer.

Herr Prof. Vogel, welche rechtlichen Fallstricke müssen insbesondere E-Learning-Verantwortliche kennen, um sie möglichst umgehen zu können?

Vogel: Rechtliche Fallstricke liegen im Haftungsrecht und im Urheberrecht. Es geht darum, welche Informationen aus dem Unternehmen durch die Social Media hinaus an die Öffentlichkeit gelangen, und umgekehrt, welche geschützten, sensiblen oder gegebenenfalls rechtswidrigen Informationen in das Unternehmen hineinkommen. Im ersten Fall des Abflusses von Informationen geht es darum zu verhindern, dass urheberrechtlich geschützte oder auch nur sensible Informationen wie zum Beispiel Unternehmens-Know-how von Mitarbeitern, aus dem Unternehmen heraus kommuniziert werden oder auch darum, dass Mitarbeiter zum Beispiel rufschädigende Wertungen in Bewertungsplattformen kommunizieren.

Im zweiten Fall geht es darum zu verhindern, dass Informationen, an denen Dritte Rechte haben, in das Unternehmen hinein geführt werden, indem zum Beispiel bei E-Learning urheberrechtlich geschützte Texte Dritter in Unterrichtsmaterialien integriert werden. Hier drohen Sanktionen seitens der Rechtsinhaber. Schließlich ist es für E-Learning-Verantwortliche wichtig, sich im Bereich von Creative Commons und Open Content in der Vielzahl von Lizenzmodellen orientieren zu können, um zu wissen, welche Inhalte nach welcher Lizenz in das eigene Lernmaterial integriert werden dürfen.

Glaubt man international beschlagenen Experten, liegt im informellen Lernen die Zukunft. Dafür gewinnen insbesondere Social Media an Bedeutung. Welche Aspekte müssen Unternehmen beachten, wenn sie Social Media für das betriebliche Lernen einbinden möchten?

Nägele: Der Einsatz von Social Media für das betriebliche Lernen setzt voraus, dass Unternehmen klar Regelungen schaffen. Sie müssen die Tabubereiche für die Mitarbeiter und für das Unternehmen klar definieren. Der Einsatz von Social Media führt nicht zu einer Absenkung des wechselseitigen Pflichtenniveaus.

Vogel: Zudem ist insbesondere der urheberrechtliche Aspekt wichtig: Welche fremden Inhalte darf ich auf welcher Seite verwenden? Und: Wie gebe ich meine eigenen Inhalte gegebenenfalls frei – und in welchem Umfang?

Was können die Teilnehmer von Ihrer Sektion bei der PLE für ihre Arbeit mitnehmen?

Vogel: Ich werde in meinem Vortrag die genannten haftungsrechtlichen und urheberrechtlichen Fragen bezüglich des Eingangs von Informationen in das Unternehmen hinein und aus dem Unternehmen hinaus beleuchten. Insbesondere Fragen des Urheberrechts sind in der Unternehmenspraxis weithin wenig bekannt und können gravierende, sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Nägele: Mein Vortrag im Rahmen der Sektion wird sich in drei Abschnitte unterteilen. Zunächst befasse ich mich mit dem betriebsverfassungsrechtlichen Rahmen und den Handlungsmöglichkeiten der Betriebspartner. Im zweiten Abschnitt werde ich mich mit dem sich aus dem Grundgesetz ergebenen Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer und den sonstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf der Individualrechtsebene beschäftigen. Den dritten Teil widme ich der Bearbeitung von Konfliktfällen. Am Ende des Vortrags sollte jeder erkennen können, dass trotz der Faszination dieser Lern- und Kommunikationsplattformen die Risiken aus der Anwendung nicht zu vernachlässigen sind. Ich werde den Zuhörern praxistaugliche Hinweise geben, die zu einer deutlichen Verminderung der Risiken führen.

Das Gespräch führte Bettina Wallbrecht von spring Messe Management

Weitere Informationen zur Professional Learning Europe (PLE): www.professional-learning.de