Vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Aushilfskräfte für 18 Tage von der Steuer befreit sind:
- Sie müssen aufgrund eines Dienstverhältnisses bei Ihnen oder bei einem anderen Arbeitgeber vollversichert sein.
- Sie dürfen nur geringfügig beschäftig sein. Dabei werden alle Entgelte, die die Aushilfen in einem Monat steuerfrei bei verschiedenen Dienstgebern bezieht, zusammengezählt.
- Sie dürfen maximal 18 Tage im Jahr steuerfrei als Aushilfe arbeiten.
- Sie dürfen nur dann abgabenfrei beschäftigt werden, wenn der Dienstgeber damit einen zeitlich begrenzten zusätzlichen Arbeitsanfall abdeckt oder den Ausfall einer Arbeitskraft ersetzt.
Lassen Sie sich von Ihren Aushilfskräften bestätigen, dass diese die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllen. So sind Sie in rechtlicher Hinsicht auf der sicheren Seite. Ein entsprechendes Textmuster können Sie über den unten stehenden Link abrufen.