Vorbeschäftigungsverbot bei geringfügiger Nebenbeschäftigung

§ 14 TzBfG 1. Besteht keine Gefahr einer Kettenbefristung in Ausnutzung der strukturellen Unterlegenheit der Arbeitnehmer oder für die soziale Sicherung infolge einer Abkehr vom unbefristeten Arbeitsverhältnis als Regelform der Beschäftigung, kann eine Anwendung des Vorbeschäftigungsverbots nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG grundsätzlich unzumutbar sein. 2. Das einfachgesetzlich kodifizierte Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung […]