Die Dienstleistungen des EDA

Eine wesentliche Hilfe dazu bietet die Helpline des EDA. Personalmanager
sollten Expats mit Schweizer Staatsbürgerschaft erklären, dass das EDA nicht tätig werden kann, wenn …

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Foto von Andrew Neel

… sie im Ausland direkt am Flughafen einen Pass oder ein Visum beantragen müssen.
… es um die Organisation einer Weiterreise geht
     (z.B. Blockade durch Streiks und Umweltkatastrophen).
… Duplikate von Führer- oder Fahrzeugausweisen benötigt werden.
… Gerichtsverfahren im Ausland beeinflusst werden sollen.
… nach Massgaben handeln, welche den Rechtsnormen eines Landes zuwiderlaufen.

HR-Verantwortliche, bzw. Expats mit Schweizer Staatsbürgerschaft
müssen in folgenden Fällen selbst aktiv werden:


… medizinische Betreuung organisieren.
… Kosten für Rettungen, Heimschaffungen oder Krankentransporte übernehmen.
… Gelder für Bussen oder Strafen vorschiessen.
… Reisebüros, Krankenkassen oder Banken beauftragen.

Das EDA kann einbezogen werden, wenn …

… provisorische Reisedokumente nötig sind.
… Geld von der Schweiz ins Ausland überwiesen werden muss.
… im Todes- oder Haftfall eines Expats die Angehörigen informieren.
… ein inhaftierter Expat einen Pflichtverteidiger braucht, bzw. in
     menschenunwürdigen Verhältnissen inhaftiert ist.
… Rettungsdienste benachrichtigt werden müssen.
… Kontakte zu heimischen Ärzten, Spitälern, privaten Anwaltskanzleien
     vermittelt werden müssen.  

Wer die Dienstleistungen des konsularischen Schutzes in Anspruch nimmt, der hat ausnahmslos Gebühren zu entrichten. Bei Unfall, Krankheit, Tod oder Verhaftung sind die ersten vier Arbeitsstunden gratis; bei Bedürftigkeit oder aus anderen wichtigen Gründen, zum Beispiel bei Hilfeleistungen zu Gunsten von Opfern schwerer Verbrechen, können die Gebühren gestundet, herabgesetzt oder erlassen werden. Der Stundensatz liegt aktuell bei 150.- CHF. Das EDA empfiehlt in jedem Fall den Abschluss einer Reiseversicherung, damit etwaige Kosten für Rettung, medizinische Behandlung, sanitäre Heimschaffung, im Todesfall oder für horrende Anwaltshonorare in einem unerwarteten Rechtsstreit nicht zur Gänze zu tragen sind.

Telefonische Beratung steht Schweizer Bürgern rund um die Uhr und
individuell über die EDA-Helpline zur Verfügung (Nummer: +41 58 462 78 66).

Sicherheit im Ausland – gratis Informationen

Das EDA bietet digitale Lösungen an, um Schweizer Bürgern aktuelle Sicherheitshinweise zu geben. Die App „itineris“ kann kostenlos auf iPhone und Android heruntergeladen werden und informiert für kurzzeitige Aufenthalte zuverlässig über die Sicherheitslage im jeweiligen Reiseland. Dafür müssen Expats sich mit Daten zu ihrer Reise im Begleitportal online registrieren. Das EDA empfiehlt, parallel zur Appinfo laufend spezifische EDA-Angaben zu einzelnen Ländern im Auge zu behalten. Bei langfristigen oder einjährigen Aufenthalten sollten die schweizerische Vertretung im jeweiligen Zielland kontaktiert werden.   

Adresse der Onlineregistrierung: www.itineris.eda.admin.ch

Das EDA rät zu einer gründlichen Reisevorbereitung, denn die Sicherheit im Ausland macht sich nicht zuletzt auch an vielen rechtlichen Massgaben fest, die zwingend beachtet werde müssen. So ist zum Beispiel das Arbeitsrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Saudi Arabien an die Scharia gekoppelt. Das bedeutet, dass nicht-muslimische Expats religiöse Rituale einhalten müssen. Sachdienliche Hinweise finden sich unter www.2edaadmin.ch. Es empfiehlt sich, diese mit dem Expat zuvor durchzugehen und zu klären, wie er oder sie sich zu verhalten hat. 

Grossunternehmen beauftragen für die Entsendung von Mitarbeitern gern so genannte Relocation Services, welche die Expats beim Umzug unterstützen und auch im grösseren oder kleineren Rahmen in alltäglichen und professionellen Belangen betreuen, wie zum Beispiel bei der Suche nach Kindergartenplätzen oder bei Behördengängen. Für Fälle, in denen nur wenige Personen entsandt werden, beziehungsweise lediglich kurzfristige Entsendungen geplant sind, kann es sich lohnen, Formalitäten selbst zu regeln. Dazu ist es hilfreich zu wissen, welche amtliche Unterstützung seitens des EDA in Notfällen zur Verfügung steht. Wer sich im Vorfeld der Entsendung Fakten zusammenstellt, kann im Anwendungsfall schneller reagieren.