Seit dem 1. Januar 2015 sind im Ausland registrierte Pkw und Wohnmobile nun ebenfalls von der Citymaut in Stockholm und Göteborg betroffen. Bislang waren sie von der „Trängselskatt“ genannten Maßnahme befreit. Das bedeutet:Wer nun mit seinem Fahrzeug zu bestimmten Zeiten eine Kontrollstation im jeweiligen Innenstadtbereich passiert („Betalstation“), wird automatisch mittels einer Fotografie des Kfz-Kennzeichens registriert.

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Foto von Windows

Ausnahmen von der Citymaut an Feiertagen

In Stockholm ist das montags bis freitags zwischen 06.30 Uhr und 18.29 Uhr der Fall, in Göteborg muss an diesen Tagen zwischen 06.00 Uhr und 18.29 Uhr gezahlt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind der gesamte Monat Juli, Feiertage sowie Werktage, die direkt vor einem Feiertag liegen. Dabei variieren die anfallenden Gebühren je nach Tageszeit. Bezahlt wird generell nicht direkt an Ort und Stelle. Stattdessen gibt es eine monatsweise Abrechnung, die per Post zugestellt wird – auch im Ausland. Die Rechnung muss dann bis zum Ablauf des Folgemonats per Überweisung beglichen werden.

Detaillierte Informationen zur Citymaut gibt es unter www.transportstyrelsen.se auch in deutscher Sprache. Weitere Informationen unter www.visitsweden.com.

 Quellen: www.cibt.de und www.tip.de