In der im Juli 2011 veröffentlichten Studie präsentiert die Steuerverwaltung zwei Varianten. Variante 1 sieht vor, die Abgaben bis ins Jahr 2018 gestaffelt abzuschaffen. Die Ausfälle würden dann mit einer höheren Mehrwertsteuer ausgeglichen. Die Steuerverwaltung schlägt vor, alle Kommissionen für Finanzdienstleistungen der MWST zu unterstellen. Die MWST-Erhöhung, die episodisch zu Gunsten der IV beschlossen wurde, könnte ausserdem weitergeführt werden, heisst es in der Studie. Es bräuchte aber ferner Sparmassnahmen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können.

Suche nach einem „Fiskalischen Blockbuster“

In Variante 2 würden die Stempelabgaben bis 2015 abgeschafft. Diese schnelle Abschaffung setze einen politischen Entscheid zum Umbau des Steuersystems voraus, so die Steuerverwaltung. Es bräuchte dafür einen „fiskalischen Blockbuster“: eine steuerliche Massnahme nämlich, die über eine Milliarde Franken einbringen würde. Möglichkeiten wären nach Annahme der Autoren der Studie eine CO2-Steuer auf Treibstoffen oder eine Erhöhung der MWST. Wenn besonders die Profiteure der Abschaffung finanziell aufkommen sollen, kommt die Einführung einer Bundeserbschaftssteuer oder die Erhöhung der direkten Bundessteuer für natürliche Personen in Frage. Sparmassnahmen wären somit hinfällig.

Orientierungshilfe statt Entscheidung

Die Empfehlungen dienten lediglich als Orientierungshilfe und nähmen Entscheidungen nicht vorweg, schreibt die Steuerverwaltung. Eine sukzessive Abschaffung der Stempelabgaben verlangen mehrere parlamentarische Vorstösse. Bestimmte Massnahmen sind bereits eingeleitet. So soll im Rahmen der „Too-big-to-fail“-Vorlage gegen das Grossbankenrisiko die Emissionsabgabe auf Fremdkapital (Wandelanleihen) abgeschafft werden. Die Vorlage ist derzeit in der parlamentarischen Beratung. Der Ständerat hat als Erstrat zugestimmt. Die voraussichtlichen Ausfälle hat der Bundesrat bei seiner Finanzplanung bereits berücksichtigt. Die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital wird im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III geprüft.

Drei Arten von Stempelabgaben 

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Foto von Priscilla Du Preez

Es gibt drei Arten von Stempelabgaben: Die Emissionsabgabe auf der Ausgabe inländischer Beteiligungsurkunden wie Aktien, die Umsatzabgabe auf dem Kauf und Verkauf von in- und ausländischen Wertpapieren und die Abgabe auf den Prämien bestimmter Versicherungen. Seit 2002 hat der Bund aus den Stempelabgaben jährlich zwischen 2,6 und 3 Mrd CHF eingenommen. Mehr als die Hälfte der Einnahmen stammen aus der Umsatzabgabe. Die Autoren der Studie kommen zum Schluss, dass die Emissionsabgabe zuerst abgeschafft werden sollte.


 

Quelle: http://moneycab.com/mcc/?p=50145
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): http://www.estv.admin.ch/
PDF-Download-Pfad der Studie: Studie: Schrittweise Abschaffung der Stempelabgaben