# Russland: Neue Regeln für Auslandskrankenversicherungen

*https://www.hrm.de/russland-neue-regeln-fuer-auslandskrankenversicherungen/ — 2013-11-11*

**Die aktuelle Versicherungspolice oder ein**  
**aktueller Versicherungsnachweis muss:**  
  
 - in maschinenschriftlicher Form vorliegen   
 - die Gültigkeit für den gesamten Reisezeitraum beziehungsweise   
  der gesamten Visumdauer nachweisen (bei mehrfachen Einreisen   
  muss zumindest der erste Zeitraum abgedeckt sein)  
- den vollständigen Namen des Antragstellers angeben   
- die Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens enthalten  
- die Nummer der Versicherungspolice aufführen  
- den Leistungsumfang der medizinischen Versorgung auflisten  
- Rücktransport im Sterbefall gewährleisten  
- einen Mindestdeckungsbetrag von 30.000 Euro ausweisen  
- den für die Russische Föderation gültigen Versicherungsschutz nachweisen  
- das Datum des Versicherungsabschlusses angeben  
- nicht älter als drei Monate sein.  
  
Sofern eine dieser Informationen nicht auf der Bestätigung ersichtlich ist, sollten Betroffene ihre Versicherungsgesellschaft kontaktieren, um ein entsprechendes Schreiben anzufordern.

Fotocredit: Claus Zewe / [www.pixelio.de](http://www.pixelio.de)
