OSTEUROPÄER DÜRFEN PFLEGEN

selective focus photography of people sits in front of table inside room
Foto von Annie Spratt

Die Arbeitsagenturen wollen Osteuropäer, die in deutschen Haushalten pflegebedürftige Familienmitglieder betreuen, aus der Schwarzarbeit holen. Sie dürfen jetzt auch offiziell pflegerische Arbeiten übernehmen. “Erlaubt ist, was pflegende Angehörige ohne Ausbildung auch machen würden”, erklärt Dr. Beate Raabe, Sprecherin der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit, im Apothekenmagazin “Senioren Ratgeber”. Direkte medizinische Maßnahmen, wie Spritzen geben, bleiben tabu. “Die Haushaltshilfe soll den ambulanten Pflegedienst ergänzen, nicht ersetzen”, so Raabe. Das Gehalt sei tariflich festgelegt und von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Baden-Württemberg etwa betrage es 1300 Euro plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Diese Kosten sind von der Steuer absetzbar.

ERSTMALS DBA MIT DEN VAE

Zum 1. Juli dieses Jahres haben Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Dieses wird nach seiner Ratifizierung rückwirkend zum 1. Januar 2009 gültig sein. Wichtigste Auswirkung: Die Umstellung von der Freistellungs- auf die Abrechnungsmethode, die für Niederlassungen deutscher Unternehmen wie auch für deutsche Arbeitnehmer in den VAE zu einer Besteuerung in Deutschland führen kann. Das DBA hat auch Konsequenzen für deutsche Steuerpflichtige, die sich für Montagen in den Emiraten aufhalten. Für diese war in der Zeit vor dem Abkommen der Auslandstätigkeitserlass (ATE), der zur Steuerfreistellung führt, anwendbar. Künftig ist dies nicht mehr möglich. Grund: Der Erlass ist nur gültig für Staaten, mit denen Deutschland kein DBA hat.

EU PLANT NEUE REGELN FÜR ENTSENDUNGEN

Die Europäische Kommission will eine neue Richtlinie einführen, die es international tätigen Unternehmen erleichtert, qualifizierte Mitarbeiter außerhalb der EU in Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen zu entsenden.

„Wir brauchen ein europäisches Konzept für die Arbeitsmigration, das unseren Volkswirtschaften die Möglichkeit gibt, die Migranten aufzunehmen, die sie brauchen“, so die Innenkommissarin Cecilia Malmström. In Europa aktive multinationale Unternehmen müssten auf die richtigen Leute mit den richtigen Fähigkeiten zur richtigen Zeit zugreifen können. Denn: Derartige Schlüsselpositionen ließen sich nicht immer vor Ort besetzen. In den vergangenen Jahren sei es für viele Unternehmen immer wichtiger geworden, vorübergehend Arbeitnehmer in die EU und in die Mitgliedstaaten entsenden zu können.

Konzernintern entsandte Arbeitnehmer gehören zu einer Kategorie von Expatriates, die für die EU-Wirtschaft von sehr großem Interesse ist: Bei ihnen handelt es sich in der Regel um nur schwer ersetzbare Fach- und Führungskräfte mit begehrten, unternehmensspezifischen Kenntnissen. Die Entsendung dieser qualifizierten Arbeitnehmer in die EU kann einen Investitionsschub bewirken, das Management verbessern, EU-Exporte steigern helfen und die Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen in Überseemärkten stärken.

Einer solchen befristeten Mitarbeiterentsendung sind jedoch nach wie vor Grenzen gesetzt. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die qualifizierte Fachkräfte in ihre Tochtergesellschaften in den EU-Mitgliedstaaten entsenden wollen, müssen sich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften und Verfahren arbeiten. Zudem ist das Erteilen einer Arbeitserlaubnis in manchen EUMitgliedstaaten umständlich und langwierig; und konzernintern entsandte Arbeitnehmer können nicht ohne Weiteres von einem Mitgliedstaat in den anderen reisen.

Die Kommission schlägt für eine Zielgruppe hoch qualifizierter Arbeitnehmer aus Drittstaaten (Führungs- und Fachkräfte, Trainees) die Einführung einer einheitlichen Regelung für ein schnelleres Zulassungsverfahren vor (Verfahrensfrist von höchstens 30 Tagen, kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis).

Diesen Arbeitnehmern und ihren Familien sollen zudem attraktivere Aufenthaltsbedingungen und eine bessere Freizügigkeitsregelung für Reisen innerhalb der EU geboten werden. Ergänzt würde dies durch einen eindeutigen Rechtsstatus, der ihnen dieselben Rechte verleiht wie Arbeitnehmern, die von einem EU-Unternehmen entsandt werden.

Jeder Mitgliedstaat soll weiterhin selbst festlegen können, wie viele konzernintern entsandte Arbeitnehmer er in sein Hoheitsgebiet lassen will. Vorgesehen sind darüber hinaus Regelungen, die festlegen, dass diese Entsendungen befristet sind (höchstens drei Jahre für Fach- und Führungskräfte, ein Jahr für Trainees).

Kritiker sind jedoch der Ansicht, dass der Richtlinienentwurf insbesondere die Situation der Angehörigen, die häufig mit den Expatriates in ein neues Land ziehen, nicht berücksichtigt.

NEUE EU-RICHTLINIE LÄSST EHEPARTNER VON EXPATRIATES AUßEN VOR

Die europäische Kommission hat einen Richtlinienentwurf vorgelegt, der neue Regelungen für den internationalen Personaltransfer vorsieht. Konkret thematisiert dieser Bestimmungen zur Einreise und Aufenthaltsberechtigung von firmenintern versetzten Mitarbeitern (mehr dazu auf Seite 6). Nicht berücksichtigt sind dabei jedoch die Belange von berufstätigen Ehepartnern und Lebensgefährten, kritisiert die Permits Foundation – eine internationale Stiftung, die sich für den Zugang zum Arbeitsmarkt für begleitende Lebenspartner einsetzt.

So enthalte die geplante Richtlinie keine Regelungen, die den Lebenspartnern ein Recht auf eine Arbeitserlaubnis einräumen, obwohl in der Praxis einzelne europäische Länder dies bereits gewähren. Im Entwurf sei lediglich die Rede davon, dass Familienmitglieder ein Recht haben, den Expatriate zu begleiten. „Wenn der Lebensgefährte nicht arbeiten kann, nimmt der Mitarbeiter die Versetzung vielleicht nicht an und seine Fachkompetenz geht dem Unternehmen verloren. Das ist nicht nur schlecht für das Unternehmen, sondern auch für die nationale und europäische Wirtschaft“, sagt Kathleen van der Wilk-Carlton, Vorstandsmitglied der Permits Foundation.

Die Stiftung hat erst kürzlich eine weltweite Umfrage unter Lebenspartnern von entsandten Mitarbeitern durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass viele Mitarbeiter sich gegen einen Auslandseinsatz entscheiden, wenn der Partner keine Arbeitserlaubnis für das Gastland erhält.

Demnach haben rund 22 Prozent der Expatriates eine Versetzung abgelehnt und sieben Prozent den Auslandseinsatz vorzeitig abgebrochen, weil die Karriereentwicklung des Lebensgefährten beeinträchtigt war. Nahezu 60 Prozent gaben an, dass sie in Zukunft wahrscheinlich keinen Arbeitsplatz akzeptieren würden, an dem der Lebenspartner keine Arbeitserlaubnis erhält. Die Stiftung weist darauf hin, dass Regierungen, die internationale Arbeitskräfte anwerben wollen, berücksichtigen sollten, dass auch Ehepartner und Lebensgefährten von Expatriates oftmals hoch qualifiziert sind und Volkswirtschaften von deren Know-how profitieren können. Dafür sei es aber notwendig, für entsprechende Voraussetzungen zu sorgen. „Arbeitsgenehmigungen für Lebenspartner sollten als Schlüsselelement einer modernenMigrationspolitik dazu beitragen, dass Europa ein bevorzugter Standort im internationalen Geschäftsleben ist“, resümiert van der Wilk-Carlton.

Hintergrund: Die Permits Foundation wird eigenen Angaben zufolge von mehr als 40 internationalen Unternehmen – darunter Astra Zeneca, BMW und Bosch – unterstützt.