Seit dem 1. Mai entfällt Arbeitserlaubnis für osteuropäische Bürger

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Seit dem 1. Mai 2011 entfallen in der Europäischen Union (EU) auch für die 2004 beigetretenen Mitgliedsstaaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Tschechien und Ungarn) alle Beschränkungen in der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Das bedeutet: Auch die Bürger dieser Länder dürfen dann in allen EU-Ländern ohne staatliche Schranken arbeiten.

Für deutsche Unternehmen heißt dies, dass sie für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Staatsangehörigen dieser Länder keine Arbeitserlaubnis mehr beantragen müssen. Diese Beschäftigten genießen damit grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Bundesbürger. Sie fallen unter das deutsche Arbeitsrecht und die Zuständigkeit der deutschen Sozialversicherung.

Hinsichtlich des Erbringens grenzüberschreitender Dienstleistungen ist die Entsendung von Mitarbeitern seit dem 1. Mai in allen Branchen möglich. Schon seit dem 1. Januar dieses Jahres benötigen Bürger der Beitrittsländer von 2004 keine Arbeitserlaubnis mehr für Saisonbeschäftigungen und Zeitarbeit. Für diesen Personenkreis galt das so genannte Saisonverfahren der Bundesagentur für Arbeit, das nun entfällt.

Einzige Ausnahme: Für Arbeitnehmer aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien bleibt der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt noch bis Ende 2011 beschränkt. Eine letzte Verlängerung ist noch bis Ende 2013 möglich.

Wer ohne entsprechende Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeitet oder falsche Angaben zu seinem Aufenthalt macht, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro. Das Arbeitsministerium hat aber für die Zulassung von Saisonkräften aus Bulgarien, Rumänien und Kroatien ein bundesweites Kontingent von 150.000 Personen festgelegt. Diese erhalten ihre Arbeitserlaubnis ohne eine individuelle Prüfung.

Versicherungsschutz: Expats in Japan mit Versorgungslücken

Rund 500 deutsche Firmen sind nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) in Japan tätig. Angesiedelt sind diese überwiegend im Großraum der Wirtschaftsmetropole Tokio, wo schätzungsweise 35 bis 40 Millionen Menschen leben.

Die verheerenden Erdbeben im März dieses Jahres und der daraus resultierende Tsunami sowie der Reaktorunfall in Fukushima haben bislang unschätzbare Folgen für die Weltwirtschaft und die Gesundheit der betroffenen Menschen. Deutsche Unternehmen, die Expats nach Japan entsenden, sollten wissen, dass Gesundheitsschäden aufgrund erhöhter Radioaktivität nur dann definitiv versichert sind, wenn die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Rahmen einer Entsendung oder Ausnahmevereinbarung auch auf Japan ausstrahlt.

Die privaten Auslandskrankenversicherer schließen nukleare Risiken häufig aus guten Gründen aus, denn: So genannte kumulative Risiken, also zum Beispiel das katastrophenbedingte Zusammentreffen gleichzeitiger Schadenereignisse, sind hinsichtlich der Folgen schlicht nicht kalkulierbar. Ausschlussklauseln bestehen bei vielen Versicherern auch hinsichtlich des passiven, also unfreiwilligen Kriegsrisikos.

Unternehmen sollten bei der Wahl der richtigen Police darauf achten, dass dieses in den Leistungskatalog integriert ist.