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Foto von Austin Distel
NEUER KODEX BESCHLEUNIGT VISAVERGABE IN DER EU

Seit Kurzem gelten für Länder des Schengen-Raums einheitliche Regeln für das Ausstellen von Visa. Dafür sorgt ein neuer EU-Visakodex, der alle geltenden Visa-Rechtsvorschriften der Schengen-Staaten zusammenfasst. Dieser Kodex gibt nun vor, wie die 22 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und die drei assoziierten Länder (Island, Norwegen, Schweiz) einen Visumantrag bearbeiten müssen. Dafür wurde das einheitliche Formular vereinfacht. Die allgemeine Visumgebühr beträgt aber weiterhin 60 Euro. Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren zahlen nur 35 Euro. Angehörige von Drittstaaten, mit denen die EU ein Erleichterungsabkommen geschlossen hat, zahlen künftig ebenfalls lediglich 35 Euro.

Hintergrund: Der neue EU-Visakodex soll zu mehr Transparenz führen und die Gleichbehandlung der Antragsteller gewährleisten. „Außerdem werden EUVisa schneller ausgestellt werden können“, sagt EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einer Mitteilung der Europäischen Kommission. Zudem habe der Visakodex mehr Rechtssicherheit, denn künftig muss begründet werden, warum ein Visumantrag abgelehnt wurde. Schließlich besteht fortan die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen einen ablehnenden Bescheid einzulegen.

SCHÄRFERE REGELN IN RUSSLAND

Unternehmen, die Mitarbeiter nach Russland entsenden, müssen einige neue Regeln beachten. Darauf weist die Deutsch-Russische Außenhandelskammer (AHK) hin. So hat die Regierung die Gebühr für die Genehmigung für die Anwerbung und den Einsatz ausländischer Mitarbeiter von 3.000 (rund 65 Euro) auf 6.000 Rubel (rund 130 Euro) verdoppelt. Zudem kostet die Arbeitsgenehmigung für einen Expat künftig 2.000 Rubel (rund 44 Euro) statt wie bisher die Hälfte. Für eine Verlängerung der provisorischen Aufenthaltsfrist eines ausländischen Staatsbürgers verlangen die Behörden zwei Rubel (etwa vier Cent) je Arbeitstag, jedoch nicht mehr als insgesamt 600 Rubel (rund 13 Euro).

Problematisch sei jedoch nach wie vor die Entrichtung der Gebühr, da dies nur über eine Bareinzahlung auf ein Konto bei der Sberbank (größte Bank Osteuropas) erfolgen kann. Zudem gebe es unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Gebühren erhoben werden müssen, falls das Datum der Ausreise bei der Registrierung noch nicht bekannt ist.

Des Weiteren hat Russland für Unternehmen eine Dienstreisejournal-Pflicht eingeführt. Danach müssen sowohl inländische als auch ausländische Mitarbeiter sämtliche Dienstreisen dokumentieren. Das Protokollmuss der Arbeitgeber mindestens fünf Jahre lang aufbewahren. Das Journal dient unter anderem dazu, schneller und leichter überprüfen zu können, ob ausländische Mitarbeiter sich an die Beschränkung von Dienstreisen halten. Diese beträgt grundsätzlich 40 Tage pro Jahr und kann auf maximal 90 Tage erhöht werden, wenn für den Mitarbeiter im russischen Arbeitsvertrag ausdrücklich Reisetätigkeit vorgesehen ist. Unternehmen, die gegen diese Regelung verstoßen, müssen mit hohen Strafen rechnen. Bei leitenden oder verantwortlichen Firmenmitarbeitern liegt das Bußgeld zwischen 35.000 und 50.000 Rubel (rund 767 bis 1.100 Euro) und für juristische Personen bei 400.000 bis 800.000 Rubel (8.775 bis 17.550 Euro). In besonders schweren oder Wiederholungsfällen kann eine Einstellung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens für 90 Tage erfolgen.

Für Fragen steht der Leiter der juristischen Abteilung der AHK, Wladimir Kobsew, zur Verfügung. Tel.: +7 (495) 234-49-53, E-Mail: kobsew@russlandahk. ru.

STEUERERLEICHTERUNG FÜR EXPATS IN INDIEN

Expatriates in Indien werden künftig steuerlich besser behandelt. Wie die Kanzlei Heuser & Collegen mitteilt, hat das Einkommensteuer-Berufungsgericht in Delhi entschieden, dass die Nettogehaltsvereinbarung, in welcher der Arbeitgeber die Last der indischen Einkommensteuer übernimmt, anders behandelt wird. So gilt die Zahlung der in Indien anfallenden Steuer durch den indischen Arbeitgeber fortan als eine nicht mehrfach zu versteuernde Sonderleistung. Bislang wurde sie als „monetäre Zahlung“ eingeordnet. Unterm Strich bedeutet dies, dass Expatriate-Bruttogehälter künftig steuerlich niedriger belastet werden.

Quelle: BDAE-Newsletter Mai 2010