Der Beruf Unternehmensberater ist in Deutschland nicht geschützt und unterliegt keiner gesetzlich fixierten Berufsordnung. Deshalb kann auch jeder die Berufsbezeichnung Personalberater führen – egal über welche Qualifikation und Erfahrung er verfügt.

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Foto von Annie Spratt

Wenn Personalberater bei der Suche nach Kandidaten unzulässige Mittel anwenden, kann das ein schlechtes Bild auf das eigene Unternehmen werfen oder rechtliche Folgen haben – etwa wenn Kandidaten zum Vertragsbruch mit dem bisherigen Arbeitgeber verleitet werden. Sollte der Headhunter Mitarbeiter vom Kunden abwerben, leidet die Auftragslage. Aber auch einfach, wenn ein Berater nicht über das nötige Know-how verfügt, um die Aufgabe der Personalsuche in der vereinbarten Zeit zu lösen, kann das kostspielig für den Auftraggeber sein. Vorsicht ist also durchaus geboten.

So hat sich die Überprüfung der Branche in punkto Professionalität zu einem eigenen kleinen Geschäftsfeld entwickelt: Neben der Mitgliedschaft in einem Verband können Personalberater auch mit einem Gütesiegel wie „Top-Consultant“ ihre Qualität unter Beweis stellen. Wer sich die eigene Recherchearbeit sparen möchte, hat damit eine verlässliche Quelle an kompetenten Beratern. Für die Berater wiederum lohnt sich häufig die Investition, bietet diese Art der Gütesiegel doch neben ihrer Werbewirksamkeit die Möglichkeit zum Benchmark.

Verbandsmitgliedschaft als Gütesiegel nutzen

In Deutschland ist der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) auch für Personalberater die erste Adresse. Headhunter, die ausschließlich auf Direktsuche, die sogenannte Executive Search, setzen, können sich auch der Association of Executive Search Consultants in Deutschland (AESC) anschließen. Bei beiden ist die Mitgliedschaft an das Unternehmen und nicht an Personen gebunden. Da die Verbände ihre Mitglieder bei Aufnahme genau unter die Lupe nehmen, fungiert die Mitgliedschaft auch als eine Art Gütesiegel für zuverlässige und kompetente Beratungsanbieter.

Der BDU richtet sich etwa nach folgenden Kriterien für die Aufnahme in den Verband:

  • Nachweis der beruflichen Eignung (Vita)
  • 5 Jahre Berufserfahrung als Unternehmensberater
  • 3 Jahre Selbständigkeit oder Leitungsfunktion als Unternehmensberater (gilt bei Gesellschaften für Geschäftsführer)
  • 3 exzellente Kundenreferenzen
  • 2 Fachinterviews mit BDU-Unternehmensberatern
  • Verpflichtung auf BDU-Berufsgrundsätze
  • Berufsaufsicht durch den 5-köpfigen BDU-Ehrenrat

„Die Unternehmensberatung hält sich an festgelegte Regeln, und im Streitfall kann der Klient vom BDU Unterstützung und Moderation erwarten“, verspricht der BDU auf seiner Website. Auch die AESC setzt auf eine ähnliche Beitrittsprozedur: Neben der Empfehlung von zwei Beratern aus AESC-Mitgliedsfirmen, müssen die Anwärter zwei Referenzkunden nennen, die der AESC kontaktiert. Außerdem besucht ein AESC-Rat aus der Region das Unternehmen, um die Mitgliedskriterien zu prüfen. Sowohl im AESC als auch im BDU müssen sich die Mitglieder zu den verbandseigenen Qualitätskriterien verpflichten.

Top Consultant nimmt Personalberatungen genau unter die Lupe

Gerade Kunden im Mittelstand haben seit 2010 weitere Möglichkeiten, die Professionalität von Beratern zu erkennen. Die Compamedia GmbH hat schon zweimal an drei Gruppen von Beratern das Gütesiegel „Top Consultant“ für ein Jahr vergeben: an Managementberater, IT-Berater und an Personalberater. 2011 holten sich 12 Personalberater von den 19 Bewerbern das Prädikat, das Prof. Dr. Dietmar Fink, Professor für Unternehmensberatung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und Direktor der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Management und Beratung (WGMB), mit seinem Team wissenschaftlich begleitet.

Neben einer Befragung von 10 Referenzkunden liegt der Auszeichnung ein komplexes Bewertungsverfahren von 74 Einzelwerten zugrunde. Dafür werden sowohl zehn Referenzkunden als auch das Beratungsunternehmen selbst befragt. Die Ergebnisse liefern einen Abgleich von Fremd- und Selbstwahrnehmung und fließen in einen Benchmarkingbericht ein, den die Beratungsunternehmen auch ihren Kunden zugänglich machen können. Außerdem werden diejenigen, die das Siegel erhalten, in einem Pocket-Guide kurz mit ihren Beratungsfeldern vorgestellt.

Die breit angelegte Analyse garantiert laut Prof. Fink ein fundiertes Urteil. „Allein aus der Kundenzufriedenheit lässt sich die Professionalität eines Beraters nicht ablesen“, ist der kritische Kenner der Beraterszene überzeugt. Zum einen fehlten mittelständischen Kunden häufig die erforderlichen Vergleichsmöglichkeiten, um sich ein zumindest halbwegs objektives Urteil zu bilden. Zum anderen spielten zahlreiche psychologische Faktoren eine Rolle, die den objektiven Eindruck des Auftraggebers trüben könnten. Zudem bekämen es Kunden oft gar nicht mit, dass sich ein Berater wenig professionell verhalte. Denn Unternehmen könnten die Vorgehensweise des Beraters oft nicht im Einzelnen nachverfolgen und seien darauf angewiesen, auf seine Aussagen zu vertrauen. „Solche schwarzen Schafe wollen und müssen wir bei einem Gütesiegel wie Top Consultant natürlich möglichst früh erkennen und aussortieren.”

Neben der Kundenzufriedenheit fokussiert die Analyse deshalb vor allem die Kompetenz, die Seriosität und die „Anschlussfähigkeit“ eines Beraters:

1. Die Kompetenz bezieht sich zum einen auf die betriebswirtschaftlichen und methodischen Kenntnisse eines Beraters, auf seine Fähigkeit, theoretische Modelle in konkrete, praxistaugliche Maßnahmen zu überführen, und auf ein solides Verständnis der Spielregeln in der Kundenbranche. Daneben kommt es aber auch auf kooperative und kommunikative Fertigkeiten an. Hierzu gehört zum Beispiel seine Bereitschaft, Problemlösungen im Team zu erarbeiten und bei Bedarf den fachlichen Rat der Mitarbeiter des Kunden einzuholen. Nicht zuletzt muss sich ein Berater nach Ansicht des wissenschaftlichen Top-Consultant-Teams auch der Tragweite seines Handelns bewusst sein. Er darf sich nicht selbst überschätzen, muss seine eigenen Handlungs- und Denkweisen kritisch hinterfragen, aus den eigenen Erfolgen und Misserfolgen lernen und Verantwortung für sein Handeln übernehmen.

2. Bei der Beurteilung der Seriosität betrachten die Top-Consultant-Analysten vor allem die Integrität eines Beraters und seine Loyalität gegenüber den Kunden. Sie analysieren unter anderem, ob der Berater Informationen unverfälscht an seine Klienten weitergibt und ob diese ihm ihrerseits Informationen ohne Vorbehalt anvertrauen.

3. Hinter dem etwas sperrigen Begriff Anschlussfähigkeit verbirgt sich ein Kriterium, das gerade für mittelständische Kunden eine besondere Bedeutung besitzt: Die Qualitätsprüfer schauen sich dafür an, ob ein Berater für die speziellen Anforderungen von mittelständischen Unternehmen wirklich geeignet ist – etwa im Hinblick auf kulturelle, soziale, betriebswirtschaftliche Aspekte.

Verschiedene Gütesiegel kombinieren

Auch die Zeitschrift WirtschaftsWoche hat vor zwei Jahren mit dem Siegel „Best of Consulting“ einen Versuch gestartet, mehr Transparenz in die Beraterbranche zu bringen. Für Personalberater ist diese Auszeichnung jedoch nur geeignet, wenn die eigenen Dienstleistungen über die klassische Personalberatung hinausgehen. Die Kategorie „Personal und Organisation“ ist zwar nicht ganz unpassend, trifft aber eher auf allgemeines Personalmanagement, Organisationsentwicklung oder Changemanagement zu. Im Unterschied zu Top Consultant werden dabei nicht die Beratungsunternehmen selbst, sondern einzelne Projekte bewertet.

Dadurch kann das Siegel eine gute Ergänzung zu Top Consultants oder der Mitgliedschaft in einem Verband sein – vorausgesetzt das Beratungsunternehmen möchte entsprechend investieren. Zur Durchführung der Kundenbefragung und der Befragung des Beratungsunternehmens kostet Top Consultant eine einmalige Teilnahmegebühr von 3900 Euro. Best of Consultant kann teurer sein, denn die Bezahlung ist gestaffelt: Für die Analyse des Unternehmens und der eingereichten Projekte anhand qualitativer und quantitativer Kriterien werden 500 Euro fällig, für die anonyme fachliche Evaluation der Arbeit durch einen Fachbeirat auf Grundlage der Bewertungsmaterialien zusätzliche 2.500 Euro und für die Wahl der Sieger aus den drei Finalisten pro Preiskategorie weitere 4.000 Euro. Kritiker halten dem Gütesiegel diese Preispolitik als Manko vor, denn nur wer kräftig zahlt, profitiert von der Werbewirksamkeit der Auszeichnung. Verbände richten sich bei den Mitgliedsgebühren nach der Unternehmensgröße. So bezahlt ein Beratungsunternehmen mit rund 1 Million Umsatz pro Jahr rund 3.000 Euro jährlich.

„Gerade Personalberater sollten aber auch darüber nachdenken, ob eine zusätzliche Qualifikation bei einem unmittelbar personalbezogenen Gütesiegel wie zum Beispiel Top Job nicht eine besondere Strahlkraft für ihr Geschäft entwickeln kann“, rät Branchenkenner Prof. Fink. Denn wer als guter Arbeitgeber überzeugen kann, punktet auch bei Kunden.

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