Fazit und Ausblick

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Foto von Nastuh Abootalebi

Die Personalentwicklung von Beschäftigten in Anlerntätigkeiten ist der BSR vertraut und ein Bestandteil der strategischen Personalentwicklung. Hier erfolgt keine Trennung zwischen gelernten und ungelernten Beschäftigten. Der Einbezug des Erfahrungswissens von Beschäftigten, z. B. über die betrieblichen Aufgaben und Prozesse, bei der Konzeption von Qualifizierungsmaßnahmen, ist ein Erfolgsfaktor.

Der Anteil ungelernter Beschäftigter bei der BSR ist gering. Demzufolge sind die Personalentwicklungsmaßnahmen für ungelernte Beschäftigte, z. B. in fachlich ausgerichtete Tätigkeiten derzeit individuell auf die einzelne Person zugeschnitten. Fachliche, betriebliche und persönliche (Tätigkeits-) Anforderungen können Barrieren darstellen, die im Vorfeld mit den unmittelbar Betroffenen transparent gemacht werden. Der Eigenmotivation des betroffenen Beschäftigten kommt dabei eine besondere Rolle zu.

Gewinnung und Qualifizierung von ungelernten
Nachwuchskräften über soziale Projekte

Soziale Fördermaßnahmen in das Personalentwicklungs-Konzept der BSR einzubinden, ist so außergewöhnlich wie naheliegend: Es wird auf eine als „schwer vermittelbar“ geltende Ziel-/Nachwuchsgruppe “ungelernte junge Erwachsene unter 25 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund“ zugegangen und ihnen eine realistische Chance – ein Arbeitsvertrag – in einer Anlerntätigkeit möglich gemacht. Ferner wird eine mittelfristige Perspektive als Kraftfahrer eröffnet.

Die Fokussierung auf die Gruppe der unter 25-Jährigen ermöglicht eine Vermittlung über jeweils ausgeschriebene Maßnahmentableaus der Agentur für Arbeit, bzw. des Jobcenters gemäß SGB III oder des Jobcenters gemäß SGB II (z. B. Aktivierungshilfen).

Freie Träger kommen dann auf den Plan, wenn Arbeitsagentur oder Jobcenter zur Umsetzung von Maßnahmen adäquate Kooperationspartner benötigen. In diesem Handlungsfeld sind Zusammenschlüsse von freien Trägern zu Bietergemeinschaften üblich, die sich auf öffentliche Ausschreibungen bewerben.  Das Projekt „Sicher abfahren – Sauber ankommen (SISA)“ ist eine solche Kooperationsmaßnahme zwischen der BSR und dem SOS-Kinderdorf Berlin. Es beruht darauf, dass die BSR den Teilnehmern aus der Aktivierungshilfe insgesamt 20 Arbeitsplätze in den Funktionen Straßen- und Grünflächenreiniger und Müllwerker in Aussicht stellt. In beiden Arbeitsbereichen werden die Teilnehmer über die gesamte Laufzeit von fünf Monaten individuell betreut und fachlich angeleitet.

Aus der Zusammenarbeit und Kooperation zwischen der BSR und dem SOS-Kinderdorf Berlin konnte sich eine Projektstruktur formen, die sich für die positive Entwicklung der Teilnehmer sehr vorteilhaft und erfolgreich bewährt hat. Beide Kooperationspartner erzeugen für die Teilnehmer im Projekt SISA eine Personalentwicklung, die als „betriebliche Gravitation“ beschrieben werden kann. Sie ist nachweislich stark genug, um auf das bisherige Sozialisationsmuster der Zielgruppe einzuwirken und berufsperspektivisch neue Wertehierarchien zu bilden.

Von 36 Teilnehmern aus den ersten beiden Jahrgängen wurden inzwischen 30 bei der BSR eingestellt. Das Projekt ist vollständig in die Betriebsabläufe der BSR integriert und wurde mit seiner Umsetzung von den Beschäftigten und Führungskräften zustimmend aufgenommen. 

Möglichkeiten und Grenzen der
Personalentwicklung ungelernter Beschäftigter

Die Beschreibung von Karrierewegen, die Festlegung von (Beschäftigten-) Funktionen und die Vorbereitung von strukturierten Qualifizierungsmaßnahmen sind Teil der strategischen Personalentwicklung der BSR. Bei näherer Betrachtung der Karrierewege werden die Möglichkeiten und Grenzen der Entwicklung von Ungelernten sichtbar. Am Beispiel der Ausbildung eines Straßen- und Grünflächenreinigers zum Kraftfahrer sowie der Qualifizierung von Kraftfahrern in ihrer Tätigkeit wird dies nachfolgend anschaulich.

Beschäftigte, die sich in die Funktion Kraftfahrer entwickeln möchten, benötigen u. a. einen gültigen Führerschein der Klasse C/CE. Der Führerscheinerwerb wird bei der BSR betrieblich/finanziell gefördert, allerdings ohne Anspruch des Beschäftigten auf eine zukünftige Stelle als Kraftfahrer. Bereits der Weg zum Führerscheinerwerb ist nicht trivial. Nach theoretischen und praktischen Einheiten in der Fahrschule folgen jeweilige Prüfungen der zuständigen Stellen. Daran schließen sich Kenntnisse der BSR-Fahrzeugtypen und -technik sowie entsprechende Unterweisungen (Arbeits- und Gesundheitsschutz) an. Die größten Herausforderungen für die Beschäftigten lagen im Einstieg in eine Lernsituation und in der Vorbereitung auf bzw. dem Abschluss der beiden Prüfungen.

Beim Karriereschritt in eine nächsthöhere Funktion werden in der Regel der Abschluss einer Berufsausbildung oder Meisterausbildung erwartet. Für ungelernte Beschäftigte kommt zunächst einzig der Weg einer Berufsausbildung in Betracht. Ein Schulabschluss ist dafür hilfreich, jedoch nicht zwingend erforderlich. Die fachlichen Anforderungen sind u. a. in der Verordnung über die jeweilige Berufsausbildung und der Tätigkeitsbeschreibung hinterlegt. Häufig endet der Karriereweg von ungelernten Beschäftigten an dieser Stelle. Die individuellen Gründe bzw. Barrieren dafür sind vielfältig. Beispielhaft seien neben einem spezifischen sozialen Umfeld, subjektive Faktoren wie die Eigenmotivation (zeitlicher Aufwand, monetärer Anreiz, Vereinbarkeit mit dem Familien-/Privatleben etc.) und Lerndistanz (Aktivieren von Lernprozessen, fehlende Lerntechniken, vorhandene Prüfungsängste etc.) genannt.

Erfahrungsbericht weiterlesen: 

„Personalentwicklung – Themen, 
Trends, Best Practices 2016″

Haufe-Lexware, 1. Auflage, 496 Seiten, 
99,00 Euro inkl. MwSt. | www.haufe.de

Fach-Beitrag lesen: ab Seite 401 ff. 
Foto: pixabay.com

Zusätzliche Lektüreempfehlung: 

Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2015

„Ausbildungs-Mismatch heute –
Fachkräfteengpässe morgen und übermorgen“

Abrufbar unter: www.bibb.de/datenreport/de