Altersabhängige Abfindungsregelungen in Sozialplänen zulässig

white Apple Magic mouse on brown table
Foto von Luca Bravo

Sozialpläne dürfen sowohl eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörigkeit gestaffelte Abfindungsregelung vorsehen als auch rentenberechtigte Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausschließen. Hierin liegt nach § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG keine unzulässige Altersdiskriminierung. Die gesetzliche Regelung ist zudem mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Die Ungleichbehandlung aufgrund des Alters ist durch das legitime Ziel gerechtfertigt, bei Abfindungsregelungen nach den in der jeweiligen Altersgruppe drohenden wirtschaftlichen Nachteilen zu differenzieren.

BAG Urt. v. 26.05.2009 – 1 AZR 198/08

Kein Anspruch auf Urlaubsgeld bei dauernder Arbeitsunfähigkeit

Arbeitnehmer haben nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht zwar auch dann einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, wenn der Urlaubsanspruch auf Grund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums nicht gewährt werden kann. Dies gilt aber nicht für fortbestehende Arbeitsverhältnisse. Hier scheidet nach § 7 Abs. 4 BUrlG ein Abgeltungsanspruch aus – und damit auch ein von der Urlaubsgewährung abhängiger Urlaubsgeldanspruch.

BAG Urt. v. 19.05.2009 – 9 AZR 477/07

Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz auch bei Publikumsverkehr

Arbeitnehmer können selbst in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr (hier: Spielcasino mit räumlich nicht abgetrenntem Barbereich) einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben. Zwar sieht § 5 Abs. 2 ArbStättV für derartige Arbeitsstätten vor, dass ein Rauchverbot nur ergehen muss, wenn die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen. Diese Vorschrift findet aber keine Anwendung, wenn das Nichtraucherschutzgesetz eines Landes das Rauchen in solchen Räumen verbietet.

BAG Urt. v. 19.05.2009 – 9 AZR 241/08

Fristlose Kündigung bei sexueller Belästigung nicht zwingend

Auf eine sexuelle Belästigung kann der Arbeitgeber nach § 12 Abs. 3 AGG mit einer Abmahnung, Versetzung, einer fristgemäßen oder einer fristlosen Kündigung reagieren. Die Vorschrift fixiert insoweit den arbeitsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Ob eine fristlose oder eine fristgemäße Kündigung gerechtfertigt ist, hängt vom Umfang und der Intensität der sexuellen Belästigung ab.

LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 04.03.2009 – 3 Sa 410/08

Tarifliche Ausschlussklausel

Verlangt eine tarifliche Ausschlussklausel die fristgebundene Klageerhebung im Falle der „Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses“, kommt es im Zweifel auf die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses an. Der Lauf der Ausschlussfrist beginnt erst dann, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststeht.

BAG Urt. v. 11.02.2009 – 5 AZR 168/08

Fristlose Kündigung bei Falschetikettierung von Fleischwaren

In einem Supermarkt beschäftigte Metzger machen sich strafbar, wenn sie von einer Fleischfabrik hergestellte Fleischwaren kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums neu verpacken und mit einem um mehrere Tage verlängerten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Ein solches Verhalten kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Das gilt selbst bei Schwerbehinderung und einer langen Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

LAG Köln Urt. v. 19.01.2009 – 5 Sa 1323/08

Weitere Informationen: www.naegele.eu